DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 3 von 23 -<br />
Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />
des Gebietes an die L 3057 erhebliche Bedenken. Es werden seitens<br />
der hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung folgende Einwände<br />
mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen<br />
erhoben:<br />
Sicherung der äußeren verkehrlichen Erschließung, Leistungsfähigkeit<br />
des Straßennetzes, Straßenplanungen, Bauverbotszone (Rechtsgrundlage<br />
der Einwände: §§ 1, 123 BauGB, §§ 2, 23, 29, 47 HStrG)<br />
Erläuterung / Möglichkeiten zur Überwindung der vorgebrachten Einwände:<br />
Die L 3057 soll nach Fertigstellung der Umfahrung Friedrichsdorf (L<br />
3057 neu) zur Stadtstraße abgestuft werden. Die Abstufung ist indessen<br />
noch nicht erfolgt. Ungeachtet der Tatsache, dass die sachlichen<br />
Bedenken auch unabhängig von der Klassifizierung dieser Straße gelten,<br />
sind die Einwendungen auch für die Zeit nach der vorgesehenen<br />
Abstufung aufrecht zu erhalten. Das gilt für ihren Bezug auf die dauerhaft<br />
klassifiziert bleibenden Straßen, insbesondere auf die Kreuzung<br />
Köpperner Kreuz.<br />
Gegenüber der früheren Planvorlage geändert ist jetzt die Ausbildung<br />
des Anschlusses der Baugebietserschließungsstraße an die Friedberger<br />
Straße, bis auf weiteren L 3057. Die jetzt vorgesehene Ausbildung als<br />
konventionelle Einmündung ist sachgerecht.<br />
- die Belange der Sicherheit und Ordnung aufgrund der angrenzenden Kreuzung<br />
der klassifizierten Straße – „Köpperner Kreuz“ – sich soweit in die<br />
Friedberger Straße hinein auswirken, dass sich keine Gefahr von Rückstaus<br />
in den Kreuzungsbereich ergeben dürfen und im Zufahrtsbereich zur Kreuzung<br />
der Verkehr sich sicher und ungestört in die Aufstellspuren einsortieren<br />
kann.<br />
Letzteres wird unabhängig von der Klassifizierung – und der geplanten Abstufung<br />
- der Friedberger Straße und der Lage der Ortsdurchfahrtsbeginns als<br />
Belang in allen Stellungnahmen reklamiert.<br />
Die Stadt Friedrichsdorf hält eine städtebauliche Planung auf der Grundlage<br />
der heutigen Klassifizierung der Friedberger Straße insbesondere als außerhalb<br />
der Ortsdurchfahrt liegend für nicht zielführend und im Zusammenhang<br />
mit der Planung des Köpperner Kreuzes als Teil der Entlastungsstraße für widersprüchlich.<br />
Sie wird daher<br />
- die Friedberger Straße als innerstädtische Gemeindestraße planen, um die<br />
in der Planung der Entlastungsstraße herausgestellte Bedeutung der städtebaulichen<br />
Verkehrsberuhigung und –Leitung zu realisieren,<br />
- die vom ASV-Frankfurt vorgebrachten konkreten verkehrsrelevanten Belange<br />
umfassend in die Abwägung einstellen und<br />
- davon ausgehen, dass aufgrund der weitgehenden Berücksichtigung der<br />
Vorschläge des ASV-Frankfurt sowie der umfassenden Abwägung aller Belange<br />
die Mitwirkung beim Zustandekommen des Bebauungsplanes gem. §<br />
23 (7) HStrG gegeben ist.<br />
Die Stadt Friedrichsdorf hat in der Zeit vom 2002 bis 2006 ihre Planung der<br />
zukünftigen Gestaltung der Friedberger Straße von ursprünglich 2 Kreisverkehren<br />
– Bebauungsplan-Vorentwurf von 2001 - aufgegeben zugunsten einer auf<br />
Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Verkehrs auf dem „Köpperner Kreuz“<br />
günstigeren Gestaltung der Friedberger Straße.