DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 19 von 23 -<br />
Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />
51 Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main vom<br />
10.05.2006<br />
seitens des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main bestehen<br />
zu der vorgelegten Planung keine Bedenken. Es wird jedoch auf<br />
Folgendes hingewiesen:<br />
Die Liste der nicht zentrenrelevanten Sortimentgruppen für ausnahmsweise<br />
zulässige Einzelhandelsbetriebe entspricht den allgemeinen Empfehlungen<br />
der GMA für die Gesamtstadt Friedrichsdorf. Es ist allerdings<br />
durch die Zulassung so zahlreicher Sortimentsgruppen die Bildung einer<br />
Einzelhandelsagglomeration zu befürchten. Seitens des PV wird deshalb<br />
angeregt, eine an die Einzelhandelsstruktur im Stadtteil Köppern angepasste<br />
Einschränkung der zulässigen Sortimentsgruppen zu prüfen.<br />
Bei den betroffenen § 15d Biotopen (Streuobstflächen) am südwestlichen<br />
Rand des Planungsgebietes wäre hinsichtlich des Minimierungsgebotes<br />
von Eingriffen aus landschaftsplanerischer Sicht die Erhaltung und Aufwertung<br />
dieser Flächen zu bevorzugen, auch wenn sie im Flächennut-<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Großflächiger Einzelhandel und Einkaufszentren sind im GE-Gebiet gem.<br />
Baunutzungsverordnung unzulässig. Konzepte, die auf Fachmarktzentren<br />
zielen, sind daher generell ausgeschlossen. Zur Klarstellung wird in den<br />
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Schwelle von<br />
700 m² Verkaufsfläche genannt, ab der die Vermutung, dass schädliche<br />
Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche entstehen, explizit zu widerlegen<br />
ist. Die Gefahr einer Agglomerationsbildung wird daher nicht gesehen.<br />
Das Gutachten der GMA empfiehlt konkret für das Gewerbegebiet Köppern<br />
Nordost den Ausschluß von zentrenrelevanten Sortimenten gem.<br />
Sortimentskonzept. Dies schließt die Nahversorgungssortimente mit ein.<br />
Die breite Palette der nicht zentrenrelevanten Sortiment ist an diesem<br />
Standort angemessen insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine wirkliche<br />
Nachfrage nach Bauflächen bislang nur für Discounter und großflächigen<br />
Einzelhandel besteht. Um überhaupt eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben<br />
des Einzelhandels zu befördern, ist die Offenheit hinsichtlich<br />
der nicht zentrenrelevanten Sortimente notwendig.<br />
-------------<br />
Der Anregung, die zulässigen Sortimentsgruppen einzuschränken, wird<br />
nicht gefolgt.<br />
Die Gebietsausdehnung wurde bereits gegenüber der Darstellung des<br />
Flächennutzungsplanes zurückgenommen. Aufgrund des langfristigen<br />
Bedarfs an gewerblichen Bauflächen ist eine weitere Reduzierung der<br />
Ausweisung nicht sinnvoll.