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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 19 von 23 -<br />

Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />

51 Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main vom<br />

10.05.2006<br />

seitens des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main bestehen<br />

zu der vorgelegten Planung keine Bedenken. Es wird jedoch auf<br />

Folgendes hingewiesen:<br />

Die Liste der nicht zentrenrelevanten Sortimentgruppen für ausnahmsweise<br />

zulässige Einzelhandelsbetriebe entspricht den allgemeinen Empfehlungen<br />

der GMA für die Gesamtstadt Friedrichsdorf. Es ist allerdings<br />

durch die Zulassung so zahlreicher Sortimentsgruppen die Bildung einer<br />

Einzelhandelsagglomeration zu befürchten. Seitens des PV wird deshalb<br />

angeregt, eine an die Einzelhandelsstruktur im Stadtteil Köppern angepasste<br />

Einschränkung der zulässigen Sortimentsgruppen zu prüfen.<br />

Bei den betroffenen § 15d Biotopen (Streuobstflächen) am südwestlichen<br />

Rand des Planungsgebietes wäre hinsichtlich des Minimierungsgebotes<br />

von Eingriffen aus landschaftsplanerischer Sicht die Erhaltung und Aufwertung<br />

dieser Flächen zu bevorzugen, auch wenn sie im Flächennut-<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Großflächiger Einzelhandel und Einkaufszentren sind im GE-Gebiet gem.<br />

Baunutzungsverordnung unzulässig. Konzepte, die auf Fachmarktzentren<br />

zielen, sind daher generell ausgeschlossen. Zur Klarstellung wird in den<br />

textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Schwelle von<br />

700 m² Verkaufsfläche genannt, ab der die Vermutung, dass schädliche<br />

Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche entstehen, explizit zu widerlegen<br />

ist. Die Gefahr einer Agglomerationsbildung wird daher nicht gesehen.<br />

Das Gutachten der GMA empfiehlt konkret für das Gewerbegebiet Köppern<br />

Nordost den Ausschluß von zentrenrelevanten Sortimenten gem.<br />

Sortimentskonzept. Dies schließt die Nahversorgungssortimente mit ein.<br />

Die breite Palette der nicht zentrenrelevanten Sortiment ist an diesem<br />

Standort angemessen insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine wirkliche<br />

Nachfrage nach Bauflächen bislang nur für Discounter und großflächigen<br />

Einzelhandel besteht. Um überhaupt eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben<br />

des Einzelhandels zu befördern, ist die Offenheit hinsichtlich<br />

der nicht zentrenrelevanten Sortimente notwendig.<br />

-------------<br />

Der Anregung, die zulässigen Sortimentsgruppen einzuschränken, wird<br />

nicht gefolgt.<br />

Die Gebietsausdehnung wurde bereits gegenüber der Darstellung des<br />

Flächennutzungsplanes zurückgenommen. Aufgrund des langfristigen<br />

Bedarfs an gewerblichen Bauflächen ist eine weitere Reduzierung der<br />

Ausweisung nicht sinnvoll.

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