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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Anlage zur Vorlage 9/2006 - Seite 4 von 4 -<br />

§ 9<br />

Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften<br />

Beauftragte des Magistrates der Stadt Friedrichsdorf sind berechtigt, jederzeit zur Feststellung<br />

von Steuertatbeständen die Veranstaltungsräume zu betreten und Geschäftsunterlagen<br />

einzusehen.<br />

§ 10<br />

Geltung des Gesetzes über kommunale Abgaben<br />

Soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften des Gesetzes über<br />

kommunale Abgaben in ihrer jeweiligen Fassung.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.1997 in Kraft. Sie ersetzt in vollem Umfang die Satzung<br />

vom 2.März 1992, zuletzt geändert am 6. November 2003.<br />

Der Magistrat<br />

der Stadt Friedrichsdorf<br />

Horst Burghardt<br />

Bürgermeister<br />

………………………………, den ……………<br />

Ort<br />

Datum

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