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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Stadt Friedrichsdorf 19.01.2006<br />

Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />

Aktenzeichen: 961-70 mü-ad<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

8/2006 (VIII)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 30.01.2006 2.<br />

Zustimmung<br />

Haupt- und Finanzausschuß 16.02.2006 1.<br />

geänderte Satzung:<br />

dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Stadtverordnetenversammlung 22.06.2006 11.<br />

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer<br />

im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf vom 11.12.1998<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der anliegende Entwurf der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer<br />

Hundesteuer im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf vom 11.12.1998 wird als Satzung beschlossen.<br />

Die geänderte Satzung tritt am 01.07.2006 in Kraft.<br />

Beschluss Haupt- und Finanzausschuß, 16.02.2006 (s. Niederschrift)<br />

Der anliegende Entwurf der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer<br />

Hundesteuer im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf vom 11.12.1998 incl. der im § 5 Abs. 4 und<br />

§ 7 Abs. 1 b) vorgenommenen Veränderungen wird als Satzung beschlossen. Die geänderte<br />

Satzung tritt am 01.07.2006 in Kraft.<br />

Anlage Satzung<br />

Sachdarstellung:<br />

In Ergänzung zur nachfolgenden Sachdarstellung wird auf die Ihnen ebenfalls<br />

vorliegende Sitzungsniederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.02.2006<br />

verwiesen. In die beiliegende Anlage (Satzungsentwurf) wurde das Ergebnis dieser<br />

Ausschussberatung bereits eingearbeitet.<br />

Aufgrund der sich mittlerweile verfestigenden Rechtsprechung und in Anbetracht der Gefahrenabwehrverordnung<br />

über das Halten und Führen von Hunden vom 22.01.2003 hat der<br />

Hess. Städte- und Gemeindebund sein Muster der Hundesteuersatzung betreffend gefährliche<br />

Hunde geändert. Die Änderung des Hundesteuersatzungsmusters enthält nunmehr die<br />

Anpassung an die sog. Rasseliste des § 2 Abs. 1 HundeVO. Die vom Hess. Städte- und<br />

Gemeindebund vorgeschlagene Regelung hat folgenden Wortlaut:

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