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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Drucksachennummer: 86/2006 (IX) Seite 2 von 2<br />

Sachdarstellung:<br />

Auf eine evtl. Interessenkollision wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

Am 11. Dezember 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für einen Teilbereich<br />

der Flur 13 in der Gemarkung Köppern einen Bebauungsplan zur Sicherung von<br />

Gartenland mit der Nr. 221 „Kleingartengebiet in der Eichwiese“ aufzustellen. Ziel des Bebauungsplanes<br />

sollte zum einen sein, die dort im Laufe der Jahre illegal entstandenen Kleingartennutzungen<br />

nachträglich zu legalisieren, zum anderen, die dort befindlichen Streuobstwiesen<br />

in ihrem Bestand zu schützen bzw. deren sachgerechte Unterhaltung zu fördern.<br />

Die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanentwurfes wurde ausgesetzt, da zu dem Bebauungsplanentwurf<br />

für das „Gewerbegebiet Köppern-Nordost“ eine Verbindung gesehen wurde.<br />

Hier sollten die, unter Umständen umfangreichen, Ausgleichsmaßnahmen für den durch<br />

das Gewerbegebiet evtl. zu erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft erfolgen. Mittlerweile<br />

hat sich herausgestellt, dass dies nicht erforderlich ist. Da darüber hinaus inzwischen<br />

eine Rechtsänderung des BauGB eingetreten ist, wonach für neuere Bebauungspläne umfangreiche<br />

Erhebungen vorzunehmen sind, soll der Bebauungsplan noch vor dem Stichtag<br />

20.07.2006 nach „altem“ Recht verabschiedet werden.<br />

Die Bürgerbeteiligung zu dem Bebauungsplanentwurf fand mit Bekanntmachung vom<br />

10.06.1999 unter Darlegung der Ziele und Zwecke in der Taunuszeitung bzw. der Frankfurter<br />

Rundschau statt. Anschließend wurde auf die Dauer von zwei Wochen jedermann allgemein<br />

Gelegenheit zur Erörterung und zur Äußerung zu dieser Planung gegeben. Mit Anschreiben<br />

vom 08.06.1998 waren mit Fristsetzung 13.07.1998 zuvor die Träger öffentlicher Belange<br />

beteiligt worden.<br />

Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen führten zu kleineren Korrekturen ohne die<br />

grundsätzlichen Planungsziele zu verändern. Der so überarbeitete Bebauungsplan wurde mit<br />

Bekanntmachung vom 04.04.2006 in der Zeit vom 11.04.2006 bis einschließlich 11.05.2006<br />

öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.04.2006<br />

unter Beifügung der Planunterlagen über die Auslegung informiert und um Stellungnahme<br />

bis 11.05.2006 gebeten.<br />

Die im Rahmen dieser Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage aufgelistet<br />

und in der Spalte „Abwägung“ mit einem Beschlussvorschlag versehen.<br />

Anlagen*)<br />

1. Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen<br />

2. Begründung<br />

3. Bebauungsplanentwurf mit Textfestsetzungen<br />

*) Die Anlage 3 wird allen Mitgliedern der betreffenden städtischen Gremien nur in<br />

Papierform zugestellt und ist im Intranetverfahren nicht aufrufbar.<br />

gez. Günter Bastian<br />

Erster Stadtrat

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