DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Drucksachennummer: 86/2006 (IX) Seite 2 von 2<br />
Sachdarstellung:<br />
Auf eine evtl. Interessenkollision wird ausdrücklich hingewiesen.<br />
Am 11. Dezember 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für einen Teilbereich<br />
der Flur 13 in der Gemarkung Köppern einen Bebauungsplan zur Sicherung von<br />
Gartenland mit der Nr. 221 „Kleingartengebiet in der Eichwiese“ aufzustellen. Ziel des Bebauungsplanes<br />
sollte zum einen sein, die dort im Laufe der Jahre illegal entstandenen Kleingartennutzungen<br />
nachträglich zu legalisieren, zum anderen, die dort befindlichen Streuobstwiesen<br />
in ihrem Bestand zu schützen bzw. deren sachgerechte Unterhaltung zu fördern.<br />
Die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanentwurfes wurde ausgesetzt, da zu dem Bebauungsplanentwurf<br />
für das „Gewerbegebiet Köppern-Nordost“ eine Verbindung gesehen wurde.<br />
Hier sollten die, unter Umständen umfangreichen, Ausgleichsmaßnahmen für den durch<br />
das Gewerbegebiet evtl. zu erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft erfolgen. Mittlerweile<br />
hat sich herausgestellt, dass dies nicht erforderlich ist. Da darüber hinaus inzwischen<br />
eine Rechtsänderung des BauGB eingetreten ist, wonach für neuere Bebauungspläne umfangreiche<br />
Erhebungen vorzunehmen sind, soll der Bebauungsplan noch vor dem Stichtag<br />
20.07.2006 nach „altem“ Recht verabschiedet werden.<br />
Die Bürgerbeteiligung zu dem Bebauungsplanentwurf fand mit Bekanntmachung vom<br />
10.06.1999 unter Darlegung der Ziele und Zwecke in der Taunuszeitung bzw. der Frankfurter<br />
Rundschau statt. Anschließend wurde auf die Dauer von zwei Wochen jedermann allgemein<br />
Gelegenheit zur Erörterung und zur Äußerung zu dieser Planung gegeben. Mit Anschreiben<br />
vom 08.06.1998 waren mit Fristsetzung 13.07.1998 zuvor die Träger öffentlicher Belange<br />
beteiligt worden.<br />
Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen führten zu kleineren Korrekturen ohne die<br />
grundsätzlichen Planungsziele zu verändern. Der so überarbeitete Bebauungsplan wurde mit<br />
Bekanntmachung vom 04.04.2006 in der Zeit vom 11.04.2006 bis einschließlich 11.05.2006<br />
öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.04.2006<br />
unter Beifügung der Planunterlagen über die Auslegung informiert und um Stellungnahme<br />
bis 11.05.2006 gebeten.<br />
Die im Rahmen dieser Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage aufgelistet<br />
und in der Spalte „Abwägung“ mit einem Beschlussvorschlag versehen.<br />
Anlagen*)<br />
1. Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen<br />
2. Begründung<br />
3. Bebauungsplanentwurf mit Textfestsetzungen<br />
*) Die Anlage 3 wird allen Mitgliedern der betreffenden städtischen Gremien nur in<br />
Papierform zugestellt und ist im Intranetverfahren nicht aufrufbar.<br />
gez. Günter Bastian<br />
Erster Stadtrat