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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Stadt Friedrichsdorf 16.02.2006<br />

Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />

Aktenzeichen: 910-282 mü-ad<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

16/2006 (IX)<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 06.03.2006 1.<br />

Zustimmung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 16.03.2006 1.<br />

dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Stadtverordnetenversammlung 22.06.2006 7.<br />

Jahresabschluss 2005<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Der Magistrat beschließt gemäß § 112 Abs. 2 HGO den vorgelegten Jahresabschluß<br />

2005.<br />

2. Dem Haupt- und Finanzausschuß/der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen,<br />

den vorgelegten Jahresabschluß 2005 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Beschluss Haupt- und Finanzausschuss, 16.03.2006<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den vorgelegten Jahresabschluß 2005 zur Kenntnis.<br />

Sachdarstellung:<br />

I. Verwaltungshaushalt<br />

Das Haushaltsjahr 2005 konnte trotz sehr schwieriger Ausgangslage im Verwaltungshaushalt<br />

ausgeglichen werden. Insgesamt ergab sich ein minimaler Überschuß von 35.245,11 €.<br />

Dieser Überschuss wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt. Für die gemäß § 22 GemHVO<br />

gesetzlich vorgesehene Pflichtzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt<br />

reichte dies jedoch nicht aus. Insgesamt hätten vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt<br />

1.636.879,17 € als Pflichtzuführung zugeführt werden müssen. Damit ergibt sich nunmehr<br />

bereits zum dritten Mal nach 2003 und 2004, dass der Verwaltungshaushalt nicht in der<br />

Lage ist, die gesetzlich vorgesehene Pflichtzuführung für die Tilgung von Schulden zu<br />

erbringen. Hierfür mussten - wie auch in den beiden vergangenen Jahren - Vermögenserlöse<br />

herangezogen werden. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass entgegen der ursprünglichen<br />

Haushaltsplanung der dort avisierte Fehlbedarf sowie die geplante Entnahme aus der Allgemeinen<br />

Rücklage vermieden werden konnte. Damit ist seit dem Nachtragshaushaltsplan/Jahresrechnung<br />

1997 keine Rücklagenentnahme für den Verwaltungshaushalt mehr<br />

notwendig gewesen. Es sind somit bisher keinerlei Defizite entstanden.

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