DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Stadt Friedrichsdorf 16.02.2006<br />
Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />
Aktenzeichen: 910-282 mü-ad<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
16/2006 (IX)<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 06.03.2006 1.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 16.03.2006 1.<br />
dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Stadtverordnetenversammlung 22.06.2006 7.<br />
Jahresabschluss 2005<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Der Magistrat beschließt gemäß § 112 Abs. 2 HGO den vorgelegten Jahresabschluß<br />
2005.<br />
2. Dem Haupt- und Finanzausschuß/der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen,<br />
den vorgelegten Jahresabschluß 2005 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Beschluss Haupt- und Finanzausschuss, 16.03.2006<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den vorgelegten Jahresabschluß 2005 zur Kenntnis.<br />
Sachdarstellung:<br />
I. Verwaltungshaushalt<br />
Das Haushaltsjahr 2005 konnte trotz sehr schwieriger Ausgangslage im Verwaltungshaushalt<br />
ausgeglichen werden. Insgesamt ergab sich ein minimaler Überschuß von 35.245,11 €.<br />
Dieser Überschuss wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt. Für die gemäß § 22 GemHVO<br />
gesetzlich vorgesehene Pflichtzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt<br />
reichte dies jedoch nicht aus. Insgesamt hätten vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt<br />
1.636.879,17 € als Pflichtzuführung zugeführt werden müssen. Damit ergibt sich nunmehr<br />
bereits zum dritten Mal nach 2003 und 2004, dass der Verwaltungshaushalt nicht in der<br />
Lage ist, die gesetzlich vorgesehene Pflichtzuführung für die Tilgung von Schulden zu<br />
erbringen. Hierfür mussten - wie auch in den beiden vergangenen Jahren - Vermögenserlöse<br />
herangezogen werden. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass entgegen der ursprünglichen<br />
Haushaltsplanung der dort avisierte Fehlbedarf sowie die geplante Entnahme aus der Allgemeinen<br />
Rücklage vermieden werden konnte. Damit ist seit dem Nachtragshaushaltsplan/Jahresrechnung<br />
1997 keine Rücklagenentnahme für den Verwaltungshaushalt mehr<br />
notwendig gewesen. Es sind somit bisher keinerlei Defizite entstanden.