DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Stadt Friedrichsdorf 07.12.2005<br />
Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />
Aktenzeichen: mü-ad 010-48<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
282/2005 1. Ergänzung (VIII)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 05.12.2005 1.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Haupt- und Finanzausschuß 16.02.2006 3.<br />
dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
1. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 22.06.2006 5.<br />
1. Ergänzung<br />
Prüfung der Jahresrechnungen 2002 bis 2004<br />
Stellungnahme zum Schlußbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />
Entlastungserteilung<br />
Beschlußvorschlag:<br />
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen<br />
2002 bis 2004 wird zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht<br />
nach § 113 HGO zur Kenntnis genommen.<br />
Gemäß § 114 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 51 Ziff. 9 HGO werden die Jahresrechnungen<br />
2002 bis 2004 beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.<br />
Sachdarstellung:<br />
Die Jahresrechnungen 2002 bis 2004 wurden jeweils gemäß § 112 Abs. 2 HGO innerhalb<br />
von 4 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres von der Verwaltung aufgestellt.<br />
Dem Hochtaunuskreis wurde unmittelbar nach Aufstellung schriftlich mitgeteilt, dass die erforderlichen<br />
Unterlagen für die Prüfung der jeweiligen Jahresrechnung vorliegen.<br />
Das Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises hat vom 09.02.2005 bis zum<br />
19.09.2005 die Jahresrechnungen 2002 bis 2004 der Stadt Friedrichsdorf geprüft. Mit<br />
Schreiben vom 08.11.2005, Eingang bei der Stadt Friedrichsdorf am 24.11.2005, hat das<br />
Rechnungsprüfungsamt den Schlußbericht über die Prüfung der Jahresrechnungen 2002 bis<br />
2004 vorgelegt. Mit diesem Schlußbericht sind nunmehr der Stadtverordnetenversammlung<br />
die geprüften Jahresrechnungen gemäß den §§ 113 und 114 HGO zur Beschlußfassung und<br />
Erteilung der Entlastung des Magistrates vorzulegen.