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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Stadt Friedrichsdorf 07.12.2005<br />

Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />

Aktenzeichen: mü-ad 010-48<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

282/2005 1. Ergänzung (VIII)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 05.12.2005 1.<br />

Zustimmung<br />

Original-Vorlage<br />

Haupt- und Finanzausschuß 16.02.2006 3.<br />

dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

1. Ergänzung<br />

Stadtverordnetenversammlung 22.06.2006 5.<br />

1. Ergänzung<br />

Prüfung der Jahresrechnungen 2002 bis 2004<br />

Stellungnahme zum Schlußbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />

Entlastungserteilung<br />

Beschlußvorschlag:<br />

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen<br />

2002 bis 2004 wird zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht<br />

nach § 113 HGO zur Kenntnis genommen.<br />

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 51 Ziff. 9 HGO werden die Jahresrechnungen<br />

2002 bis 2004 beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.<br />

Sachdarstellung:<br />

Die Jahresrechnungen 2002 bis 2004 wurden jeweils gemäß § 112 Abs. 2 HGO innerhalb<br />

von 4 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres von der Verwaltung aufgestellt.<br />

Dem Hochtaunuskreis wurde unmittelbar nach Aufstellung schriftlich mitgeteilt, dass die erforderlichen<br />

Unterlagen für die Prüfung der jeweiligen Jahresrechnung vorliegen.<br />

Das Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises hat vom 09.02.2005 bis zum<br />

19.09.2005 die Jahresrechnungen 2002 bis 2004 der Stadt Friedrichsdorf geprüft. Mit<br />

Schreiben vom 08.11.2005, Eingang bei der Stadt Friedrichsdorf am 24.11.2005, hat das<br />

Rechnungsprüfungsamt den Schlußbericht über die Prüfung der Jahresrechnungen 2002 bis<br />

2004 vorgelegt. Mit diesem Schlußbericht sind nunmehr der Stadtverordnetenversammlung<br />

die geprüften Jahresrechnungen gemäß den §§ 113 und 114 HGO zur Beschlußfassung und<br />

Erteilung der Entlastung des Magistrates vorzulegen.

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