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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 12 von 23 -<br />

Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />

darf gegenübersteht, wird angeregt, die Brauchwasserzisternen mit einem<br />

-------------<br />

Retentionsspeicher zu kombinieren. Dadurch kann Trinkwasser eingespart<br />

und der Hochwasserabfluss verringert werden.<br />

Die textliche Festsetzung unter "D" wird wie folgt abgeändert:<br />

"Anfallendes Niederschlagswasser von den Dachflächen ist in Retentionszisternen<br />

aufzufangen und auf dem Grundstück als Brauchwasser zu verwerten.<br />

Das Nutzvolumen der Zisterne ist nach DIN 1989 zu bestimmen,<br />

der Retentionsraum der Zisterne ist nach DWA-Arbeitsblatt A 117 zu bemessen.<br />

Der Abfluss in den Mischwasserkanal muss gedrosselt erfolgen.<br />

Eine Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser ist nicht zulässig."<br />

Seitens des Fachbereichs Leitstelle Umwelt wird folgende Stellungnahme<br />

abgegeben:<br />

1. Im Plangebiet sind Streuobstwiesen vorhanden, deren Bestände, wenn<br />

auch ungepflegt, nach § 15d Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG)<br />

zu beurteilen sind. Die Fläche beträgt insgesamt ca. 8.000 m 2 . Für die.<br />

Beseitigung der Biotopflächen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung<br />

nach § 15d (2) HENatG.<br />

Folgende Unterlagen zur Bewältigung eines Eingriffs in Natur und<br />

Landschaft sind vorzulegen:<br />

a) Darstellung des „Ist-Zustandes" (Flächenanteile in qm, Bäume etc.)<br />

b) Darstellung des „Neuen Zustandes"<br />

c) Bewertung der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft<br />

d) Darstellung des Ausgleiches dieser Beeinträchtigung nach Art und<br />

Ort<br />

Die erforderlichen Unterlagen sind vom Antragsteller in 3-facher Ausfertigung<br />

dem Fachbereich Umwelt (UNB) einzureichen. Hinweis: In diesem<br />

Zusammenhang wird auf den Beschluss BVerwG - 4 NB 12.97 -<br />

vom 25.08.1997 verwiesen.<br />

Die Leitstelle Umwelt meldet keine Bedenken gegen die Beseitigung der<br />

Streuobstwiesen im Sinne eines Hindernisses für die Verwirklichung des<br />

Bebauungsplanes an. Sie weist jedoch auf notwendige Verfahrensvorschriften<br />

hin. Die Ausnahmegenehmigung kann nach Satzungsbeschluß<br />

beantragt werden.<br />

-------------<br />

Der Hinweis auf die erforderliche Beantragung einer Ausnahmegenehmigung<br />

für die Beseitigung der Streuobstwiesen wird zur Kenntnis genommen.

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