DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Drucksachennummer: 16/2006 (IX) Seite 3 von 4<br />
Die Rücklage beläuft sich zum 31.12. noch auf rd. 347.000,00 €. Die Gebühr kann deshalb<br />
weiter stabil gehalten werden. Ebenfalls mussten für den Gebührenabschnitt „Stadtentwässerung“<br />
Entnahmen aus der Rücklage vorgenommen werden. Hier waren rd. 65.000,00 €<br />
zum Ausgleich dieses Unterabschnittes notwendig. Die Sonderrücklage Stadtentwässerung<br />
hat zum 31.12.2005 noch einen Bestand von rd. 134.000,00 €, so dass auch hier keine<br />
Gebührenanhebungen notwendig sind.<br />
Bei den sonstigen Finanzausgaben konnten Minderausgaben bei den Zinsausgaben verbucht<br />
werden. Insgesamt konnten hier durch günstige Zinsanpassungen bzw. auch durch die<br />
Bildung eines Haushaltseinnahmerestes, der erst im Haushaltsjahr 2006 realisiert werden<br />
muss, insgesamt rd. 330.000,00 € eingespart werden. Der Haushaltseinnahmerest beläuft<br />
sich auf 2.450.000,00 €. Bei der Gewerbesteuerumlage musste allerdings bedingt durch die<br />
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer auch eine erhöhte Gewerbesteuerumlage abgeführt<br />
werden. Hier waren insgesamt rd. 423.000,00 € Mehrausgaben festzustellen. Bei den Zuweisungen<br />
und Umlagen konnten Minderausgaben von rd. 156.000,00 € festgestellt werden.<br />
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt enthält den Überschuss des Verwaltungshaushaltes<br />
in Höhe von rd. 35.000,00 € sowie Zuführungen an sonstige Rücklagen bzw. die Durchleitung<br />
der Fehlbelegungsabgabe in Höhe von rd. 53.500,00 €.<br />
II. Vermögenshaushalt<br />
Durch die fehlende Pflichtzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt musste<br />
die Finanzierung des Vermögenshaushaltes im wesentlichen, wie bereits im Haushaltsplan<br />
vorgesehen, durch den Verkauf von Grundstücken bzw. durch Entnahmen aus Rücklagen<br />
erfolgen. Insgesamt wurden rd. 1.774.000,00 € den Rücklagen entnommen. Hiervon entfielen<br />
alleine rd. 1.660.000,00 € auf die Finanzierung der Entlastungsstraße Friedrichsdorf. Die<br />
restlichen Mittel wurden aus der Gebührenausgleichsrücklage Stadtentwässerung und aus<br />
der Gebührenausgleichsrücklage Müllbeseitigung für den Ausgleich der Gebührenhaushalte<br />
im Verwaltungshaushalt benötigt. Aus Grundstückserlösen wurden rd. 3.287.000,00 € eingenommen.<br />
Hiervon mussten, wie bereits im Verwaltungshaushalt dargestellt, rd.<br />
1.636.000,00 € als Ersatzdeckungsmittel für die Tilgungsleistungen verwandt werden. Der<br />
restliche Anteil konnte zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes herangezogen werden.<br />
Die geplante Neuaufnahme von Krediten in Höhe von rd. 3.150.000,00 € wurde mit rd.<br />
2.500.000,00 € sollmäßig benötigt. Hiervon entfallen allerdings jedoch 2.450.000,00 € auf<br />
bisher noch nicht getätigte Kreditaufnahmen, die als Haushaltseinnahmerest jedoch im Abschluss<br />
bereits verbucht wurden. Die istmäßige Verschuldung beläuft sich zum 31.12.2005<br />
auf rd. 15.400.000,00 €. Gegenüber dem Bestand zum 31.12.2004 in Höhe von rd.<br />
15.300.000,00 € ergibt sich insofern nur eine geringfügige Erhöhung der Verschuldung um<br />
rd. 100.000,00 €.<br />
Bei der Allgemeinen Rücklage ist erfreulicherweise anzumerken, dass die ursprünglich vorgesehene<br />
Entnahme zur Abdeckung des Defizits im Verwaltungshaushalt bedingt durch die<br />
sehr sparsame Haushaltsführung und allerdings auch durch die Mehreinnahmen im Gewerbesteuer-<br />
bzw. Einkommensteuerbereich in voller Höhe entfallen kann. Der Bestand der Allgemeinen<br />
Rücklage wird zum 31.12.2005 nach der abschlussbedingten Zuführung aus dem<br />
Vermögenshaushalt von 29.211,93 € sich auf insgesamt 2.905.904,57 € belaufen. Damit ist<br />
für das Haushaltsjahr 2006 die Liquidität der Stadtkasse weiterhin gewährleistet. Die Rücklage<br />
„Entwicklungsbereich“ verbleibt nach wie vor bei einem Bestand von rd. 2.550.000,00 €<br />
und die Gebührenausgleichsrücklage Stadtentwässerung sowie auch die nach wie vor vorhandene<br />
Gebührenausgleichsrücklage Abfallbeseitigung gewährleisten weiterhin Gebührenkontinuität<br />
für das nächste Haushaltsjahr.<br />
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