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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Drucksachennummer: 89/2006 (IX) Seite 2 von 3<br />

Sachdarstellung:<br />

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt hat mit Schreiben vom 26.04.2006 um<br />

die Zustimmung zur Einleitung des Widmungs- und Abstufungsverfahrens für die Neubaustrecken<br />

der "Umgehung Ober-Erlenbach", "Umgehung Ober-Eschbach" sowie der "Entlastungsstraße<br />

Friedrichsdorf" gebeten. Mit der Anordnung aufgrund dieses Verfahrens ist Ende<br />

2006 zu rechnen.<br />

Dem Verfahren liegt das Abstufungskonzept vom 19.07.1996 zugrunde, dem bezüglich der<br />

dargestellten Endstufe die Stadt Friedrichsdorf bereits zugestimmt hatte mit der Maßgabe,<br />

das vor Übergang der Baulast auf die Stadt Friedrichsdorf die Umgehungsstraße fertiggestellt<br />

sein muß.<br />

Da der Bau des Nordabschnitts zwischenzeitlich gesichert ist und damit auch ohne den Südabschnitt<br />

die Entlastungsstraße in 2007 Verkehrswert erhalten kann, bestehen keine Bedenken<br />

der Einleitung des Verfahrens zuzustimmen, sofern der Baulastübergang nicht vor dem<br />

Zeitpunkt liegt, zu dem die "Entlastungsstraße Friedrichsdorf" ihre geplante Funktion und<br />

Verkehrswert übernimmt.<br />

Der Nordabschnitt der Entlastungsstraße konnte in dieses Verfahren noch nicht aufgenommen<br />

werden, da hierfür eine Vermessung der fertiggestellten Straße Grundlage sein muß.<br />

Ein entsprechendes Verfahren wird somit frühestens in 2007 eingeleitet mit einer Anordnung<br />

zum Haushaltsjahr 2008.<br />

Gem. § 11 Abs. 5 Hessisches Straßengesetz hat "der bisherige Träger der Straßenbaulast<br />

dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch<br />

die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen<br />

Grunderwerb durchgeführt hat". Dies ist in der Regel lediglich ein Zustand, der verkehrsicher<br />

ist und keine Gefahr darstellt. Der Zustand soll bei Übergabe protokolliert werden.<br />

Insofern ist die von der Stadt 1996 geforderte Vereinbarung über Mängelfreiheit oder ggf.<br />

Umbau oder Rückbau nicht durchsetzbar, es sei denn, dies war Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens.<br />

Mit der Abstufung gehen von der L 3057 1,003 km und von der L 3472 1,645 km in die Baulast<br />

der Stadt Friedrichsdorf über.<br />

Die durchschnittlichen jährlichen Schätzkosten für die Unterhaltung der abgestuften Teilstrecken<br />

belaufen sich auf ca. 37.700 Euro brutto, basierend auf 19% MWSt., die im Haushalt<br />

2007 zu berücksichtigen sind. Folgende Leistungen sind darin enthalten:<br />

- Winterdienst/Streudienst,<br />

- Straßenreinigung,<br />

- Punktuelle Straßenausbesserungen in Kleinflächen,<br />

- Wartung der Lichtsignalanlagen,<br />

- Gehölzpflege und Grünschnitt,<br />

- Bankette und Gräben mähen,<br />

- Durchlässe und Gräben räumen,<br />

- Regelmäßige Erneuerung der Markierung.<br />

...

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