DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Drucksachennummer: 89/2006 (IX) Seite 2 von 3<br />
Sachdarstellung:<br />
Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt hat mit Schreiben vom 26.04.2006 um<br />
die Zustimmung zur Einleitung des Widmungs- und Abstufungsverfahrens für die Neubaustrecken<br />
der "Umgehung Ober-Erlenbach", "Umgehung Ober-Eschbach" sowie der "Entlastungsstraße<br />
Friedrichsdorf" gebeten. Mit der Anordnung aufgrund dieses Verfahrens ist Ende<br />
2006 zu rechnen.<br />
Dem Verfahren liegt das Abstufungskonzept vom 19.07.1996 zugrunde, dem bezüglich der<br />
dargestellten Endstufe die Stadt Friedrichsdorf bereits zugestimmt hatte mit der Maßgabe,<br />
das vor Übergang der Baulast auf die Stadt Friedrichsdorf die Umgehungsstraße fertiggestellt<br />
sein muß.<br />
Da der Bau des Nordabschnitts zwischenzeitlich gesichert ist und damit auch ohne den Südabschnitt<br />
die Entlastungsstraße in 2007 Verkehrswert erhalten kann, bestehen keine Bedenken<br />
der Einleitung des Verfahrens zuzustimmen, sofern der Baulastübergang nicht vor dem<br />
Zeitpunkt liegt, zu dem die "Entlastungsstraße Friedrichsdorf" ihre geplante Funktion und<br />
Verkehrswert übernimmt.<br />
Der Nordabschnitt der Entlastungsstraße konnte in dieses Verfahren noch nicht aufgenommen<br />
werden, da hierfür eine Vermessung der fertiggestellten Straße Grundlage sein muß.<br />
Ein entsprechendes Verfahren wird somit frühestens in 2007 eingeleitet mit einer Anordnung<br />
zum Haushaltsjahr 2008.<br />
Gem. § 11 Abs. 5 Hessisches Straßengesetz hat "der bisherige Träger der Straßenbaulast<br />
dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch<br />
die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen<br />
Grunderwerb durchgeführt hat". Dies ist in der Regel lediglich ein Zustand, der verkehrsicher<br />
ist und keine Gefahr darstellt. Der Zustand soll bei Übergabe protokolliert werden.<br />
Insofern ist die von der Stadt 1996 geforderte Vereinbarung über Mängelfreiheit oder ggf.<br />
Umbau oder Rückbau nicht durchsetzbar, es sei denn, dies war Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens.<br />
Mit der Abstufung gehen von der L 3057 1,003 km und von der L 3472 1,645 km in die Baulast<br />
der Stadt Friedrichsdorf über.<br />
Die durchschnittlichen jährlichen Schätzkosten für die Unterhaltung der abgestuften Teilstrecken<br />
belaufen sich auf ca. 37.700 Euro brutto, basierend auf 19% MWSt., die im Haushalt<br />
2007 zu berücksichtigen sind. Folgende Leistungen sind darin enthalten:<br />
- Winterdienst/Streudienst,<br />
- Straßenreinigung,<br />
- Punktuelle Straßenausbesserungen in Kleinflächen,<br />
- Wartung der Lichtsignalanlagen,<br />
- Gehölzpflege und Grünschnitt,<br />
- Bankette und Gräben mähen,<br />
- Durchlässe und Gräben räumen,<br />
- Regelmäßige Erneuerung der Markierung.<br />
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