25.05.2014 Aufrufe

DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 4 von 23 -<br />

Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />

Wie im früheren Entwurf ist weiterhin vorgesehen, den Querschnitt der<br />

Landesstraße zwischen der Kreuzung der Landesstraßen L 3057 und L<br />

3204, dem Köpperner Kreuz, und der Anbindung des Gewerbegebietes<br />

umzubauen. Es wird weiterhin eine Ausbildung mit baulich getrennten<br />

einstreifigen Richtungsfahrbahnen geringer Breite vorgesehen. Diese<br />

Querschnittsausbildung muss aus sachlichen Gründen, die auch nach<br />

einer künftigen Abstufung der Straße fortgelten, abgelehnt werden. Ein<br />

derartiger Querschnitt ist deshalb ungeeignet, weil bei einer eventuellen<br />

Beeinträchtigung an dieser Stelle keine Möglichkeit des Vorbeifahrens<br />

für andere Fahrzeuge besteht und daraus Rückstauungen entstehen,<br />

die sich weit in das umgebende Straßennetz auswirken.<br />

---------------<br />

Die Friedberger Straße wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans als<br />

innerstädtische Straße geplant. Die von der Straßenbaubehörde zu vertretenen<br />

Belange sind im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkung gem. § 23<br />

HStrG und § 4 BauGB – Beteiligung der Behörden – berücksichtigt worden.<br />

Die der Festsetzung der Verkehrsfläche zugrundeliegende beabsichtigte Gestaltung<br />

der Friedberger Straße zielt darauf ab, keinerlei Rückstaugefahr entstehen<br />

zu lassen. Daher wurde auch für den Knoten in das Gewerbegebiet eine<br />

Linksabbiegespur vorgesehen. Die hierfür erforderliche Aufweitung des Straßenraums<br />

wird über die gesamte Länge des Gewerbegebietes beibehalten,<br />

um einerseits einen einheitlichen städtebaulichen Straßenraum zu erhalten<br />

andererseits aber eine Fahrbahntrennung zu ermöglichen. Großflächige Abmarkierungen<br />

in Aufweitungsbereichen sollen zugunsten begrünter Verkehrsinseln<br />

vermieden werden.<br />

Wie an späterer Stelle der Stellungnahme vorgeschlagen, werden lediglich für<br />

die letzten 100 m der Friedberger Straße vor dem „Köpperner Kreuz“ Ein- und<br />

Ausfahrten zu den Grundstücken ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass im<br />

weiteren Bereich entlang der Friedberger Straße zum Neubaugebiet Anliegerverkehr<br />

stattfindet und eben auch stattfinden soll. Damit dieser nicht auf der<br />

Straße wenden oder nach links Richtung Friedrichsdorf abbiegen kann, ist eine<br />

bauliche Trennung der Fahrbahnen vorgesehen.<br />

Die Fahrbahnbreite ist wie im Kreuzungsbereich des „Köpperner Kreuz“ für<br />

einspurige Abschnitte mit 4,50 m gewählt. Sie soll auf der linken Fahrbahnseite<br />

auf 3,50 m abmarkiert werden, um unerlaubte Haltevorgänge nicht zu provozieren.<br />

Auf einem Teilabschnitt schließt sich eine Linksabbiegespur an. Für<br />

liegengebliebene Fahrzeuge ist zusätzlich ein Bankett von 1 m Breite vorhanden.<br />

Insgesamt sind diese Dimensionierungen ausreichend, um ein Vorbeifahren<br />

zu gewährleisten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!