DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 4 von 23 -<br />
Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />
Wie im früheren Entwurf ist weiterhin vorgesehen, den Querschnitt der<br />
Landesstraße zwischen der Kreuzung der Landesstraßen L 3057 und L<br />
3204, dem Köpperner Kreuz, und der Anbindung des Gewerbegebietes<br />
umzubauen. Es wird weiterhin eine Ausbildung mit baulich getrennten<br />
einstreifigen Richtungsfahrbahnen geringer Breite vorgesehen. Diese<br />
Querschnittsausbildung muss aus sachlichen Gründen, die auch nach<br />
einer künftigen Abstufung der Straße fortgelten, abgelehnt werden. Ein<br />
derartiger Querschnitt ist deshalb ungeeignet, weil bei einer eventuellen<br />
Beeinträchtigung an dieser Stelle keine Möglichkeit des Vorbeifahrens<br />
für andere Fahrzeuge besteht und daraus Rückstauungen entstehen,<br />
die sich weit in das umgebende Straßennetz auswirken.<br />
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Die Friedberger Straße wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans als<br />
innerstädtische Straße geplant. Die von der Straßenbaubehörde zu vertretenen<br />
Belange sind im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkung gem. § 23<br />
HStrG und § 4 BauGB – Beteiligung der Behörden – berücksichtigt worden.<br />
Die der Festsetzung der Verkehrsfläche zugrundeliegende beabsichtigte Gestaltung<br />
der Friedberger Straße zielt darauf ab, keinerlei Rückstaugefahr entstehen<br />
zu lassen. Daher wurde auch für den Knoten in das Gewerbegebiet eine<br />
Linksabbiegespur vorgesehen. Die hierfür erforderliche Aufweitung des Straßenraums<br />
wird über die gesamte Länge des Gewerbegebietes beibehalten,<br />
um einerseits einen einheitlichen städtebaulichen Straßenraum zu erhalten<br />
andererseits aber eine Fahrbahntrennung zu ermöglichen. Großflächige Abmarkierungen<br />
in Aufweitungsbereichen sollen zugunsten begrünter Verkehrsinseln<br />
vermieden werden.<br />
Wie an späterer Stelle der Stellungnahme vorgeschlagen, werden lediglich für<br />
die letzten 100 m der Friedberger Straße vor dem „Köpperner Kreuz“ Ein- und<br />
Ausfahrten zu den Grundstücken ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass im<br />
weiteren Bereich entlang der Friedberger Straße zum Neubaugebiet Anliegerverkehr<br />
stattfindet und eben auch stattfinden soll. Damit dieser nicht auf der<br />
Straße wenden oder nach links Richtung Friedrichsdorf abbiegen kann, ist eine<br />
bauliche Trennung der Fahrbahnen vorgesehen.<br />
Die Fahrbahnbreite ist wie im Kreuzungsbereich des „Köpperner Kreuz“ für<br />
einspurige Abschnitte mit 4,50 m gewählt. Sie soll auf der linken Fahrbahnseite<br />
auf 3,50 m abmarkiert werden, um unerlaubte Haltevorgänge nicht zu provozieren.<br />
Auf einem Teilabschnitt schließt sich eine Linksabbiegespur an. Für<br />
liegengebliebene Fahrzeuge ist zusätzlich ein Bankett von 1 m Breite vorhanden.<br />
Insgesamt sind diese Dimensionierungen ausreichend, um ein Vorbeifahren<br />
zu gewährleisten.