DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage zur Vorlage 282/2005 1. Ergänzung - Seite 1 von 4 -<br />
Stellungnahme der Verwaltung zum Schlußbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur<br />
Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2002 bis 2004<br />
Zu den im Prüfungsbericht vom 25.10.2005 aufgeführten Prüfungsbemerkungen wird wie<br />
folgt Stellung genommen:<br />
Ziffer 5.8.20.5.1 Seite 139 Kindergartengebühren<br />
Mit Erlaß vom 27.09.2005 des HMdI entscheiden die Städte/und Gemeinden grundsätzlich<br />
selbst, in welcher Höhe sie Elternentgelte erheben. In der Stadt Friedrichsdorf werden gemäß<br />
der gültigen Gebührensatzung Kinder teilweise (z.B. wegen geringem Einkommen und<br />
Zweitkinder) oder völlig (z.B. Drittkinder) von Gebühren für Kindertageseinrichtungen freigestellt.<br />
Dieser Einnahmeverzicht bei den sogenannten freiwilligen Leistungen darf gemäß dem<br />
vorliegendem Erlaß nicht nachteilig bei den möglichen Elternentgelten angerechnet werden.<br />
Die Frage einer schrittweisen Erhöhung der Gebühren zum Erreichen einer 1/3 Deckung<br />
muß in den städtischen Gremien entschieden werden.<br />
Ziffer 5.8.20.10 Seite 142 Freistellung von Leitungstätigkeiten<br />
Aus Sicht des Fachamtes sollte die derzeit bestehende Freistellung von Fachkräften für Leitungstätigkeiten<br />
nicht aufgehoben werden. Der umfangreiche Aufgabenkatalog der Leitungskräfte<br />
wurde dem Rechnungsprüfungsamt auch vorgelegt und entsprechend gewürdigt. Bei<br />
Wegfall der Leitungsstunden würden diese in den Kinderdienst fließen. Leitungen übernehmen<br />
Vertretungsaufgaben, Personalführung (Mitarbeitergespräche, Vorbereitung Teamsitzung),<br />
Organisations- und Managementaufgaben, Elternkooperation und sind Ansprechpartner<br />
für alle im Haus und von außen. Die Freistellung von Leitungen ist im Hochtaunuskreis<br />
durchaus üblich und entspricht den hiesigen Qualitätsstandards. In drei Fällen wurden Leitungsstunden<br />
bereits reduziert, dafür wurden jedoch Erzieherinnenstunden (Fachkraftstunden<br />
für den Gruppendienst) angehoben.<br />
Ziffer 5.8.20.11 Seite 142 Besetzung freiwerdender Stellen<br />
Eine Umsetzung der Vorgaben der Verordnung vom 28.10.2001 (1,5 Fachkräfte pro Gruppe)<br />
würde das absolute Minimum (Mindestvoraussetzung) an personeller Ausstattung in unseren<br />
Einrichtungen bedeuten. Bereits jetzt fallen Überstunden an, um Fehlzeiten abzudecken,<br />
was zu weiteren Ausfällen führt. Bei Reduktion auf 1,5 Fachkraft-Stunde/pro Gruppe müssten<br />
evtl. Gruppen bei Krankheit geschlossen werden, da die Aufsicht nicht mehr gewährleistet<br />
wäre. Das gesetzliche Minimum würde bei längerem Ausfall einer Kraft nicht mehr gehalten<br />
werden können.<br />
Die fachlichen Anforderungen seitens des Landes an die Qualität in den Kitas steigt (siehe<br />
Umsetzung Hessischer Bildungsplan). Außerdem stellen die Kinder aufgrund schwieriger<br />
Familiensituationen immer höhere Anforderungen an die Erziehungsarbeit. Kinder sind häufig<br />
verhaltens- und entwicklungsauffällig und bedürfen einer besonderen Förderung. Der Anteil<br />
an behinderten Kinder hat zudem zugenommen. Außerdem sind die Ansprüche und Anforderungen<br />
der Eltern an die Kitas in vielfacher weise gestiegen (z.B. mehr Förderung und<br />
Angebote, Beratungsbedarf bei Erziehungsfragen, Erziehungsaufgaben der Eltern werden<br />
zum Teil auf die Kita übertragen, wie sauber werden, Esskultur lernen usw.).<br />
Im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen des Gesamthaushaltes wurde auch im Bereich der<br />
städtischen Kitas eine sechswöchige Stellenbesetzungssperre eingeführt. Diese Besetzungssperre<br />
hat im Jahre 2004 zu Einsparungen bei den Personalausgaben in Höhe von rd.<br />
33.000,00 € geführt.