Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg
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<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder", <strong>Radeberg</strong> Blatt 1<br />
Zielstellung und Rahmenbedingungen<br />
Die Planung der Betriebsführung ab dem 01.01.2008 wurde durch die ordentliche Kündigung<br />
des Betriebsführungsvertrages mit der GEWA Gesellschaft für Wasser und Abwasser<br />
mbH Dresden, Betrieb <strong>Radeberg</strong>, durch den <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" (nachfolgend<br />
AZV) notwendig. Die Vereinbarungen zur Übertragung der Betriebsführung <strong>Abwasserzweckverband</strong><br />
„<strong>Obere</strong> Röder" mit der jeweiligen Mitgliedskommune zur Aufgabenerfüllung<br />
im Ortsnetzbereich einschließlich der Gebührenerhebung bestehen weiter. Somit<br />
hat der AZV für die Erfüllung dieser Vertragspflichten und für die Betriebsführung der Verbandsanlagen<br />
ab dem 01.01.2008 eine Konzeption zu erstellen.<br />
Die Grundlage zur Art der Betriebsführung ab dem 01.01.2008 ist die Beantwortung der<br />
Frage, ob die Tätigkeit -im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform oder in<br />
einer privatrechtlichen Organisationsform ausgeübt werden soll. Ziel ist die Schaffung einer<br />
Organisationsstruktur, die vollumfänglich und kostengünstig die kaufmännische und technische<br />
Betriebsführung wahrnimmt. Die Integration der gemeinsamen Geschäftsstelle in die<br />
neue Betriebsführungsgesellschaft bietet weiteres Potential für eine Rationalisierung von<br />
Arbeitsabläufen. Aufgrund der anvisierten, mittelfristigen Umstrukturierung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es<br />
„<strong>Obere</strong> Röder" von einem Teilzweckverband in einen Vollzweckverband<br />
bietet es sich an, die Aufgaben der Betriebsführung selbst wahrzunehmen. Wesentliche<br />
Vorteile einer Eigenlösung gegenüber einer Vergabe an einen fremden Dritten sind:<br />
• unmittelbare Einflussnahme auf die Gestaltung der Betriebsführung in jeder Phase der Tätigkeit,<br />
• größere Unabhängigkeit,<br />
• keine Umsatzsteuer auf Personalkosten (Einsparpotential ca. 130.000 € p. a.) und<br />
• Senkung der Betriebskosten durch Aufträge für Dritte<br />
Die Planung erfolgte unter Beachtung der folgenden Regelungen:<br />
• Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit,<br />
• Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (im Wesentlichen: Vierter Teil „Gemeindewirtschaft"),<br />
• Sächsisches Kommunalabgabengesetz, Abschnitt 3 „Benutzungsgebühren",<br />
• Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 04.11.2003 zur Anwendung<br />
zum Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen<br />
Wassergesetzes,<br />
• betriebswirtschaftliche Grundsätze