Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg
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Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg
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Neustrukturierung der Betriebsführung<br />
<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" Blatt 8<br />
Dem <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" selbst sollen keine steuerlichen<br />
Nachteile aufgrund der Betriebsaufgabe des BgA Verpachtung Verwaltungsgebäude<br />
in Form von Umsatzsteuern entstehen.<br />
Mit dem Unternehmenskonzept, Bearbeitungsstand 11.06.2007, liegt nunmehr auch<br />
eine Rentabilitätsberechnung für eine Eigengesellschaft und einen Eigenbetrieb vor.<br />
Nach der Planungsrechnung gestalten sich die Betriebsführungskosten wie folgt:<br />
Eigengesellschaft 1.265.860,05 €,<br />
Eigenbetrieb 1.334.928,52 €.<br />
Danach kann die Betriebsführung mit Hilfe einer Eigengesellschaft im Vergleich zum<br />
Eigenbetrieb um rund 69.000 € günstiger durchgeführt werden, so dass im Folgenden<br />
die steuerlichen Beziehungen zwischen dem <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder"<br />
und seiner zu gründenden Betriebsführungsgesellschaft näher untersucht werden.<br />
Dabei wird davon ausgegangen, dass der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder"<br />
seiner Betriebsführungsgesellschaft Teile des Verwaltungsgebäudes, Büroräume im<br />
Maschinenhaus und Inventar zur Nutzung überlässt.<br />
3.2. Einordnung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es „<strong>Obere</strong> Röder"<br />
Beim <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" handelt sich um einen Zusammenschluss<br />
mehrerer Gemeinden. Die Grundlage für die Regelung der Rechtsverhältnisse<br />
bildet § 47 SächsKomZG. Danach hat der Zweckverband eine diesem Gesetz entsprechende<br />
Satzung zu erlassen. Mit der Bekanntmachung der Neufassung der Verbandssatzung<br />
zur Sicherheitsneugründung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es „<strong>Obere</strong><br />
Röder" im Sächsischen Amtsblatt am 14.09.2006 liegt eine rechtssichere Grundlage<br />
für die Verbandsarbeit vor. Der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" hat gemäß §<br />
2 der Verbandssatzung folgende Aufgaben zu erfüllen:<br />
• Abwasserbeseitigungspflicht,<br />
• Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung für das Ortsnetz der Verbandsmitglieder<br />
und die Möglichkeit für Nichtmitglieder, diese Aufgabe wahrzunehmen.