Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg
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Neustrukturierung der Betriebsführung<br />
<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" Blatt 9<br />
Die Verbandssatzung räumt das Recht ein, sich Dritter zu bedienen.<br />
Nach der Systematik des Körperschaftsteuergesetztes liegt aufgrund des Unternehmensgegenstandes<br />
ein Hoheitsbetrieb i. S. § 4 Abs. 5 KStG i. V. m. KStR 9 Abs. 1<br />
vor. Es entsteht durch die in der Satzung genannten Aufgaben keine unbeschränkte<br />
Körperschaftsteuerpflicht, da der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" zwar seinen<br />
<strong>Sitz</strong> im Inland hat, aber es sich nicht um eine der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KStG<br />
genannten Körperschaften handelt.<br />
In einem zweiten Schritt muss geprüft werden, ob die Überlassung von Räumen und<br />
Inventar an die Betriebsführungsgesellschaft zu steuerbaren und steuerpflichtigen<br />
Einkünften führt.<br />
Die Vermietung und Verpachtung des Verwaltungsgebäudes, der Büroräume im Maschinenhaus<br />
und des Inventars an die Betriebsführungsgesellschaft ist keine der öffentlichen<br />
Hand vorbehaltene Aufgabe. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise wird<br />
lediglich der bisherige Mieter GEWA Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH<br />
durch die Betriebsführungsgesellschaft ausgetauscht. Der geplante Jahresumsatz<br />
von 58.400 € aus der Verpachtung übersteigt den in KStR 6 Abs. 5 Satz 1 genannten<br />
Betrag von 30.678 € wesentlich. Nach Verwaltungsmeinung ist der Jahresumsatz ein<br />
wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung, ob die Tätigkeit von einigem wirtschaftlichen<br />
Gewicht ist. Somit erfolgt die Tätigkeit weiterhin im Rahmen des bestehenden<br />
BgA Verpachtung Verwaltungsgebäude mit Einrichtung.<br />
Besonderheiten ergeben sich aber aus den Beziehungen zwischen dem <strong>Abwasserzweckverband</strong><br />
„<strong>Obere</strong> Röder" und seiner Betriebsführungsgesellschaft.<br />
3.2.1. ertrajgtsteuerjjche.Beurt^<br />
Der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" ist zu 100 % an der Gesellschaft beteiligt<br />
und er verpachtet sein Vermögen an seine Gesellschaft, so dass eine Betriebsaufspaltung<br />
entsteht, wenn der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" BgA Verpachtung<br />
Verwaltungsgebäude (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage<br />
an seine gewerblich tätige Betriebsführungsgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur