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Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg

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Neustrukturierung der Betriebsführung<br />

<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" Blatt 9<br />

Die Verbandssatzung räumt das Recht ein, sich Dritter zu bedienen.<br />

Nach der Systematik des Körperschaftsteuergesetztes liegt aufgrund des Unternehmensgegenstandes<br />

ein Hoheitsbetrieb i. S. § 4 Abs. 5 KStG i. V. m. KStR 9 Abs. 1<br />

vor. Es entsteht durch die in der Satzung genannten Aufgaben keine unbeschränkte<br />

Körperschaftsteuerpflicht, da der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" zwar seinen<br />

<strong>Sitz</strong> im Inland hat, aber es sich nicht um eine der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KStG<br />

genannten Körperschaften handelt.<br />

In einem zweiten Schritt muss geprüft werden, ob die Überlassung von Räumen und<br />

Inventar an die Betriebsführungsgesellschaft zu steuerbaren und steuerpflichtigen<br />

Einkünften führt.<br />

Die Vermietung und Verpachtung des Verwaltungsgebäudes, der Büroräume im Maschinenhaus<br />

und des Inventars an die Betriebsführungsgesellschaft ist keine der öffentlichen<br />

Hand vorbehaltene Aufgabe. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise wird<br />

lediglich der bisherige Mieter GEWA Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH<br />

durch die Betriebsführungsgesellschaft ausgetauscht. Der geplante Jahresumsatz<br />

von 58.400 € aus der Verpachtung übersteigt den in KStR 6 Abs. 5 Satz 1 genannten<br />

Betrag von 30.678 € wesentlich. Nach Verwaltungsmeinung ist der Jahresumsatz ein<br />

wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung, ob die Tätigkeit von einigem wirtschaftlichen<br />

Gewicht ist. Somit erfolgt die Tätigkeit weiterhin im Rahmen des bestehenden<br />

BgA Verpachtung Verwaltungsgebäude mit Einrichtung.<br />

Besonderheiten ergeben sich aber aus den Beziehungen zwischen dem <strong>Abwasserzweckverband</strong><br />

„<strong>Obere</strong> Röder" und seiner Betriebsführungsgesellschaft.<br />

3.2.1. ertrajgtsteuerjjche.Beurt^<br />

Der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" ist zu 100 % an der Gesellschaft beteiligt<br />

und er verpachtet sein Vermögen an seine Gesellschaft, so dass eine Betriebsaufspaltung<br />

entsteht, wenn der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" BgA Verpachtung<br />

Verwaltungsgebäude (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage<br />

an seine gewerblich tätige Betriebsführungsgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur

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