Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg
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Die Jahresabrechnung legt zugleich die Höhe der Abschläge für das Folgejahr<br />
fest.<br />
Bei Beendigung des Vertrages erfolgt die Endabrechnung der Entgelte<br />
entsprechend Satz 1, Anstrich 2.<br />
(5) Die Abschlagszahlung ist jeweils am 3. Werktag der im Absatz 4, 1. Anstrich<br />
aufgeführten Monate fällig. Sie ist kostenfrei auf das Konto des FZD bei der<br />
Dresdner Bank AG<br />
Konto-Nr: 0402657300<br />
BLZ: 850 800 00<br />
zu überweisen.<br />
Rechnungsnummer: /^v^Ä^fö^^^fei»<br />
Ust-ID-Nr.: DE140213784<br />
(6) Für gesondert erhobene Kosten sowie die Jahresabrechnung ist das Zahlungsziel 14<br />
Tage nach Rechnungslegung.<br />
(7) Das FZD stellt dem Verband Mehrbelastungen in Rechnung, wenn<br />
a) das FZD bei Anhaltspunkten von Verstößen gegen §§2-6 zusätzlich notwendige<br />
Schmutzwasseruntersuchungen durchzuführen hat oder<br />
b) das FZD öffentlich rechtliche Abgaben zu tragen hat, die durch Verstöße des<br />
Verbandes gegen §§2-6 entstehen.<br />
§8<br />
Haftung<br />
(1) Entstehen dem FZD durch Verstöße gegen §§ 2 -6 Schäden, so haftet der Verband<br />
dem FZD, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Verband ein Verschulden an der<br />
Verletzung der Einleitungsbestimmungen trifft. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten<br />
durch zusätzlichen Wartungs- und Reparaturaufwand der Abwasseranlagen oder<br />
durch Maßnahmen auf Grund behördlicher Anordnungen.<br />
(2) Das FZD verpflichtet sich zu eigenüblicher Sorgfalt beim Betrieb der für die Einleitung<br />
und biologischen Reinigung der Schmutzwässer der Wohnsiedlung vorgehaltenen<br />
Anlagen.<br />
(3) Für Schäden - gleich welcher Art -, die dem Verband durch Ausfall oder<br />
herabgesetzte Leistungsfähigkeit des Abwassersystems entstehen, wird keine<br />
Haftung übernommen, es sei denn, es wird dem FZD grobe Fahrlässigkeit oder<br />
Vorsatz nachgewiesen.<br />
(4) Der Verband verpflichtet sich, das FZD von allen Ansprüchen der Nutzer des<br />
Schmutzwassersystems der Wohnsiedlung freizustellen, die im Zusammenhang mit<br />
der Einleitung der Abwässer in das Abwassersystem des FZD gegenüber dem FZD<br />
erhoben werden einschließlich etwaige Rechtsverfolgungskosten. Das gleiche gilt für<br />
Leistungen, die das FZD zur Erfüllung von Ansprüchen der Nutzer des<br />
P:\San_lnfra\KlaeranN)70626_Vertrag_SW_Siedlung_mod.doc 6/8