Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg
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Herr Mager, Verbandsrat Gemeinde Bretnig-Hauswalde, fragt zum Unternehmenskonzept:<br />
Im Unternehmenskonzept auf Seite 1 lediglich die Vorteile einer Eigenlösung gegenüber<br />
der Vergabe an Dritte aufgeführt werden. Frage: Erfolgte auch die Prüfung auf mögliche<br />
Nachteile ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis ?<br />
Herr Lemm: In mehreren <strong>Sitz</strong>ungen des Verwaltungsrates wurde über die verschiedenen<br />
Rechtsformen, wie die Betriebsführung ab 01.01.2008 weitergeführt werden kann beraten<br />
und besprochen. Darüber hinaus waren sich alle Verwaltungsratsmitglieder einig, dass die<br />
Betriebsführung nicht an Dritte gegeben werden soll. Im Hinblick dessen, wurden die<br />
möglichen Lösungen (Eigenbetrieb oder Gründung einer GmbH) betrachtet und im Unternehmenskonzept<br />
dargestellt.<br />
Herr Mager fragte, ob überhaupt Möglichkeiten der Fremdvergabe der Betriebsführung und<br />
Verbrauchsabrechnung, ggf. für einen Übergangszeitraum, geprüft wurden ?<br />
Herr Lemm: Verweist auf die Beantwortung der vorherigen Frage.<br />
Herr Mager: Von der GEWA kann und soll unser Verband nur einen Teil des Personals<br />
übernehmen. Ist dieser Mitarbeiteranteil überhaupt in der Lage, die anstehende Aufgabenvielfalt<br />
fachlich abzudecken) ?<br />
Herr Lemm antwortet, dass Mitarbeiter, die von der GEWA übernommen werden, ggf. weitergebildet<br />
werden müssen, um den Anforderungen nachzukommen.<br />
Herr Mager: Die vorgesehene Personalstärke erscheint zu dünn. Wurde geprüft, ob diese<br />
für die Aufgabenerfüllung rund um die Uhr und auch bei Ausfall von Mitarbeotern, z. B.<br />
wegen Urlaub oder Krankheit, ausreichend bemessen ist ?<br />
Herr Lemm: Die Personalstärke ergibt sich aus den Regeln für die Aufspaltung des GEWA-<br />
Personals. Mehr Mitarbeiter stehen nicht zur Verfügung. Es ist auch nicht möglich und<br />
üblich bei Personalplanungen Mitarbeiterausfalle einzurechnen.<br />
Herr Eisold, BM Gemeinde Wachau, erklärt, dass er die Betriebsführung für Trink- und Abwasser<br />
in einer Hand belassen möchte.<br />
Zu Fragen der Höhe der Betriebskosten wird erläutert, dass das Betriebsführungsentgelt<br />
Bestandteil der Betriebskostenumlage bleibt, welche von den Kommunen an den AZV zu<br />
zahlen sind. Dabei wurde die geringfügige Erhöhung der Betriebsführungskosten mitbetrachtet.<br />
Über die detaillierte personelle Entwicklung muss innerhalb der einzelnen Verbände<br />
Gespräche geführt werden. Die Frage zur Rufbereitschaft muss personell geklärt werden<br />
und möglicherweise der Einklauf von Fremdleistungen mit in Betracht gezogen werden,<br />
der im Unternehmenskonzept kostenseitig berücksichtigt wurde.<br />
Beschluss 20/2007<br />
1. Die Verbandsversammlung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es „<strong>Obere</strong> Röder" beschließt<br />
das als Anlage beigefügte Unternehmenskonzept zur Neustrukturierung der Betriebsführung<br />
ab dem 01.01.2008.<br />
2. Über die Rechtsform wird in der nächsten Verbandsversammlung beschlossen.