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Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg

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Herr Mager, Verbandsrat Gemeinde Bretnig-Hauswalde, fragt zum Unternehmenskonzept:<br />

Im Unternehmenskonzept auf Seite 1 lediglich die Vorteile einer Eigenlösung gegenüber<br />

der Vergabe an Dritte aufgeführt werden. Frage: Erfolgte auch die Prüfung auf mögliche<br />

Nachteile ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis ?<br />

Herr Lemm: In mehreren <strong>Sitz</strong>ungen des Verwaltungsrates wurde über die verschiedenen<br />

Rechtsformen, wie die Betriebsführung ab 01.01.2008 weitergeführt werden kann beraten<br />

und besprochen. Darüber hinaus waren sich alle Verwaltungsratsmitglieder einig, dass die<br />

Betriebsführung nicht an Dritte gegeben werden soll. Im Hinblick dessen, wurden die<br />

möglichen Lösungen (Eigenbetrieb oder Gründung einer GmbH) betrachtet und im Unternehmenskonzept<br />

dargestellt.<br />

Herr Mager fragte, ob überhaupt Möglichkeiten der Fremdvergabe der Betriebsführung und<br />

Verbrauchsabrechnung, ggf. für einen Übergangszeitraum, geprüft wurden ?<br />

Herr Lemm: Verweist auf die Beantwortung der vorherigen Frage.<br />

Herr Mager: Von der GEWA kann und soll unser Verband nur einen Teil des Personals<br />

übernehmen. Ist dieser Mitarbeiteranteil überhaupt in der Lage, die anstehende Aufgabenvielfalt<br />

fachlich abzudecken) ?<br />

Herr Lemm antwortet, dass Mitarbeiter, die von der GEWA übernommen werden, ggf. weitergebildet<br />

werden müssen, um den Anforderungen nachzukommen.<br />

Herr Mager: Die vorgesehene Personalstärke erscheint zu dünn. Wurde geprüft, ob diese<br />

für die Aufgabenerfüllung rund um die Uhr und auch bei Ausfall von Mitarbeotern, z. B.<br />

wegen Urlaub oder Krankheit, ausreichend bemessen ist ?<br />

Herr Lemm: Die Personalstärke ergibt sich aus den Regeln für die Aufspaltung des GEWA-<br />

Personals. Mehr Mitarbeiter stehen nicht zur Verfügung. Es ist auch nicht möglich und<br />

üblich bei Personalplanungen Mitarbeiterausfalle einzurechnen.<br />

Herr Eisold, BM Gemeinde Wachau, erklärt, dass er die Betriebsführung für Trink- und Abwasser<br />

in einer Hand belassen möchte.<br />

Zu Fragen der Höhe der Betriebskosten wird erläutert, dass das Betriebsführungsentgelt<br />

Bestandteil der Betriebskostenumlage bleibt, welche von den Kommunen an den AZV zu<br />

zahlen sind. Dabei wurde die geringfügige Erhöhung der Betriebsführungskosten mitbetrachtet.<br />

Über die detaillierte personelle Entwicklung muss innerhalb der einzelnen Verbände<br />

Gespräche geführt werden. Die Frage zur Rufbereitschaft muss personell geklärt werden<br />

und möglicherweise der Einklauf von Fremdleistungen mit in Betracht gezogen werden,<br />

der im Unternehmenskonzept kostenseitig berücksichtigt wurde.<br />

Beschluss 20/2007<br />

1. Die Verbandsversammlung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es „<strong>Obere</strong> Röder" beschließt<br />

das als Anlage beigefügte Unternehmenskonzept zur Neustrukturierung der Betriebsführung<br />

ab dem 01.01.2008.<br />

2. Über die Rechtsform wird in der nächsten Verbandsversammlung beschlossen.

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