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Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg

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Neustrukturierung der Betriebsführung<br />

<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" Blatt 6<br />

Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt.<br />

Es basiert vielmehr auf der richterlichen Rechtssprechung, z. B.<br />

• BFH-Urteil vom 25.06.1957, AZ. l-119/56-U zur Untergesellschaft als Organ ihrer Obergesellschaft<br />

- Organverhältnis und Betriebsaufspaltung,<br />

• Beschluss des BFH vom 28.01.2002, AZ. V-B-39/01 zur Organschaft bei Betriebsaufspaltung,<br />

• BFH-Urteil vom 09.10.2002, AZ. V-R-64/99 zur Problematik juristische Person des öffentlichen<br />

Rechts als Organträger, Begründung der Unternehmereigenschaft durch entgeltliche<br />

Leistungen an ein Organ.<br />

Eine Betriebsaufspaltung liegt ab dem 01.06.1999 vor, weil der <strong>Abwasserzweckverband</strong><br />

„<strong>Obere</strong> Röder" mit dem BgA Verpachtung Bio-Covergärungsanlage (= Besitzunternehmen)<br />

eine wesentliche Betriebsgrundlage (= Bio-Covergärungsanlage) an die<br />

BVR Bio-Verwertungsgesellschaft <strong>Radeberg</strong> mbH (= Betriebsunternehmen) zur Nutzung<br />

überlasst (= sachliche Verflechtung) und der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong><br />

Röder" aufgrund seiner Beteiligung von 51 % am Stammkapital des Betriebsunternehmens<br />

seinen Willen einheitlich ausüben kann (= personelle Verflechtung).<br />

Das Vorliegen der Betriebsaufspaltung führt zur umsatzsteuerlichen Organschaft, so<br />

dass die BVR Bio-Verwertungsgesellschaft <strong>Radeberg</strong> mbH ab dem 01.06.1999 zum<br />

(umsatzsteuerlichen) Unternehmensteil des <strong>Abwasserzweckverband</strong>s „<strong>Obere</strong> Röder"<br />

geworden ist. Die steuerliche Behandlung wurde im Bericht vom 09.10.1999 aufgrund<br />

der bei der BVR Bio-Verwertungsgesellschaft <strong>Radeberg</strong> mbH durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung<br />

bestätigt.<br />

3 .„Bg.A gerne i.nsame. Gesch äfteste! Je<br />

Die gemeinsame Geschäftsstelle ist eine kostendeckende Einrichtung mit der Aufgabe,<br />

die Verbandsarbeit für den <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder", den Abwasserverband<br />

Rödertal und den Zweckverband Bischofswerda-RÖDERAUE (Bereich<br />

Röderaue) zu erbringen.

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