Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg
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Neustrukturierung der Betriebsführung<br />
<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" Blatt 10<br />
Nutzung überlasst (sachliche Verflechtung) und eine Person oder Personengruppe<br />
sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrscht,<br />
dass in beiden Unternehmen ein einheitlicher Wille durchgesetzt werden<br />
kann (personelle Verflechtung). 3<br />
a) sachliche Verflechtung<br />
Die sachliche Verflechtung setzt die Überlassung mindestens einer wesentlichen Betriebsgrundlage<br />
voraus. Wesentlich sind alle Wirtschaftsgüter, die zur Erfüllung des<br />
Betriebszwecks notwendig sind. 4 Außerdem besitzen sie ein besonderes Gewicht für<br />
die Betriebsführung. Dies ist vor allem bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens<br />
anzunehmen, die für den Betriebsablauf unerlässlich sind. Die Unerlässlichkeit wird<br />
von der Rechtssprechung stets bei Büro- und Verwaltungsgebäuden angenommen.<br />
Es kommt nicht darauf an, dass die betrieblichen Anforderungen auch von einem anderen<br />
Gebäude hätten erfüllt werden können. 5<br />
Es werden u. a. folgende Wirtschaftgüter überlassen:<br />
• Teile des Verwaltungsgebäudes,<br />
• Büroräume im Maschinenhaus,<br />
• Büroausstattung,<br />
• Einrichtung der zentralen Warte,<br />
• Labor,<br />
• Fuhrpark.<br />
Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bilden die funktionale Grundlage für die<br />
Erfüllung der Aufgaben der Betriebsführung und werden dadurch wesentliche Grundlagen<br />
für die Erfüllung des Betriebszwecks, denn die Betriebsführungsgesellschaft<br />
wird ohne nennenswerte eigene Investitionen in die Lage versetzt, die ihr übertragenen<br />
Aufgaben zu erfüllen.<br />
Fazit: Die sachliche Verflechtung ist gegeben.