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Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg

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Neustrukturierung der Betriebsführung<br />

<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" Blatt 5<br />

Die Gewerbesteuerpflicht tritt bei Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen<br />

Rechts grundsätzlich unter zwei Bedingungen ein. Einerseits muss ein Betrieb<br />

gewerblicher Art vorliegen und andererseits müssen die Voraussetzungen eines stehenden<br />

Gewerbebetriebs erfüllt sein (§ 2 Abs. 1 GewStDV). Übt der Betrieb gewerblicher<br />

Art die Tätigkeit selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht aus,<br />

ist auch die Gewerbesteuerpflicht gegeben.<br />

Für die bestehenden Betriebe gewerblicher Art sind die vorgenannten Kriterien in folgendem<br />

Umfang erfüllt:<br />

1.<br />

Mit der Überlassung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen an steuerpflichtige<br />

Unternehmen beteiligt sich der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" außerhalb<br />

seiner hoheitlichen Aufgaben. Die Vermietung von Räumen mit Inventar ist<br />

nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und nach dem Schreiben des Sächsischen<br />

Staatsministeriums der Finanzen vom 27.07.1993, AZ: 35-S 7106-8/3-30136,<br />

ein Betrieb gewerblicher Art.<br />

Die unternehmerische Tätigkeit begann 1994 mit der Errichtung des Verwaltungsgebäudes,<br />

so dass aus den Investitionskosten der Vorsteuerabzug möglich war.<br />

Durch die Vermietung eines großen Teils des Maschinengebäudes und der Bioverwertungsanlage<br />

begründete der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" einen Betrieb<br />

gewerblicher Art hinsichtlich der Vermietung zu gewerblichen Zwecken. Die unternehmerische<br />

Tätigkeit begann im Jahr 1996. Außerdem ist ab dem 01.06.1999 die<br />

personelle und sachliche Verflechtung mit der BVR Bio-Verwertungsgesellschaft <strong>Radeberg</strong><br />

mbH gegeben, so dass ab diesem Zeitpunkt eine Betriebsaufspaltung entstanden<br />

ist.

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