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Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg

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Begründung:<br />

Die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es „<strong>Obere</strong> Röder"l<br />

richtet sich nach § 105 Sächsische Gemeindeordnung unter Beachtung der Bestimmungen<br />

über die Wirtschaftsführung nach § 59 SächsKomZG.<br />

Dies bedeutet, dass der Zweckverband mit seiner Wirtschaftsführung nach<br />

Eigenbetriebsrecht sowohl der Prüfung über die Jahresabschlüsse nach HGB<br />

(Wirtschaftsprüfung) als auch den entsprechenden Prüfungsvoraussetzungen nach<br />

Sächsischer Gemeindeordnung (örtliche Prüfung) unterliegen.<br />

Die Verbandsversammlung hat in der <strong>Sitz</strong>ung am 11.05.2006 mit der örtlichen Prüfung des<br />

Jahresabschlusses 2006 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Partner, Bautzen,<br />

beauftragt.<br />

Eine Weiterbeauftragung der Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Partner, Bautzen,<br />

ist durch strafrechtliche und berufsrechtliche Ermittlungen aus Sicht des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es<br />

„<strong>Obere</strong> Röder" nicht mehr möglich.<br />

Es ist daher erforderlich, die Teilaufhebung des Beschlusses Nr. 06/2006 vom 11.05.2006 zur<br />

Vergabe der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2006 vorzunehmen und eine andere<br />

Prüfungseinrichtung mit der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2006 des AZV „<strong>Obere</strong><br />

Röder" zu beauftragen.<br />

Der nachfolgende Beschluss Nr. 19/2007 sieht dies vor.<br />

<strong>Radeberg</strong>, 11.06.2007<br />

Ernst<br />

komm. Leiterin der Geschäftsstelle

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