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Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg

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<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder", <strong>Radeberg</strong> Blatt 2<br />

Zusammenfassende Darstellung des Planungserqebnisses<br />

Die Aufgaben der Betriebsführung und der Verbandsarbeit werden in einer durch den AZV<br />

gegründeten Eigengesellschaft in Form einer GmbH wahrgenommen. Neben den anzuwendenden<br />

Grundsätzen der kommunalen Haushaltswirtschaft wird durch die Rechtsform<br />

ein effektives und kostenbewusstes Handeln von Beginn an in den Vordergrund gestellt.<br />

Die rechtlich selbständige Organisationsform bietet die günstigsten Voraussetzungen für<br />

ein bewusstes wirtschaftliches Denken und Handeln. Gleichzeitig können durch die Höhe<br />

der Beteiligung (100 %) die Interessen des AZV durchgesetzt werden und er kann die Gesellschaft<br />

so kontrollieren, als wenn es sich um eine eigene Dienststelle handeln würde. Mit<br />

der Gründung der Eigengesellschaft bleibt der BgA Verpachtung Verwaltungsgebäude mit<br />

Einrichtungen erhalten. Eine Aufgabe des BgA, die durch Gründung eines Eigenbetriebs<br />

entstehen würde, würde zur Überführung des Anlagevermögens des jetzigen BgA Verpachtung<br />

Verwaltungsgebäude in den Hoheitsbereich führen und eine Umsatzsteuerbelastung<br />

von ca. 365.000,00 € verursachen. Eine umsatzsteuerlich günstigere Behandlung über §<br />

15a UStG ist wahrscheinlich nur auf dem Wege des Einspruchs bzw. auf dem Finanzgerichtsweg<br />

möglich. Zur rechtssicheren Klärung der Problemstellung wurde beim Finanzamt<br />

Dresden II ein Antrag auf verbindliche Auskunft gestellt.<br />

Die Gesellschaft übernimmt die Aufgaben, die bisher durch den Betriebsführer wahrgenommen<br />

wurden. Das betrifft insbesondere im kaufmännischen Bereich die Verbrauchsabrechnung<br />

(Gebührenabrechnung vorerst im Auftrag und im Namen der Mitgliedskommunen,<br />

Mahnwesen) einschließlich der Debitorenbuchführung und im technischen Bereich<br />

den Betrieb und die Unterhaltung der überlassenen Abwasseranlagen (Verbands- und<br />

Ortsanlagen). Durch den Übergang des Personals, das bisher für den Bereich Abwasser<br />

beim Betriebsführer tätig war, können das vorhandene Know-how und Organisations- und<br />

Arbeitsabläufe übernommen werden. Außerdem werden vom bisherigen Betriebsführer<br />

angeschaffte Wirtschaftsgüter übernommen. Für die Verbrauchsabrechnung wird Software<br />

angeschafft, so dass alle Aufgaben der Betriebsführung vor Ort erfüllt werden. Zur weiteren<br />

Optimierung der Verfahrensabläufe wird die gemeinsame Geschäftsstelle in die Gesellschaft<br />

integriert. Unter Zugrundelegung der bis 2007 gültigen Struktur ergeben sich durch<br />

die Aufgabenerfüllung in einer Eigengesellschaft folgende Entgelte (Bruttobeträge) je m 3 :

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