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Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg

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Es wurde ein Entwurf des Unternehmenskonzeptes zur Neustrukturierung der Betriebsführung<br />

ab dem 01.01.2008 im Verwaltungsrat, letztmals am 05.06.2007, besprochen. Danach<br />

erfolgte die Feinabstimmung in der Geschäftsstelle.<br />

Frau Knop, Steuerbüro Fröschl, erläutert kurz anhand einer Präsentation den derzeitigen<br />

Organisationsaufbau und den Aufbau ab 01.01.2008. Es werden die mit der künftigen Betriebsführung<br />

verbundenen Aufgaben im technischen und kaufmännischen Bereich dargestellt.<br />

Zum Schluss erfolgt die Erläuterung des Rechtsformenvergleiches. Dabei wird der<br />

Eigenbetrieb und die Eigengesellschaft in den Kriterien der Einflussnahme der einzelnen<br />

Gremien, die effektive Leitung, Eigenkapitalausstattung, Haftungsproblematik, Tarifbindung<br />

und Steuerpflicht gegenübergestellt und die Besonderheiten bzw. Unterscheide erläutert.<br />

Vertreter der Stadt Großröhrsdorf fragten, wieso der AZV selbst hier nicht betrachtet wurde.<br />

Daraufhin erläutert Frau Knop, Steuerbüro Fröschl, dass es keinen Unterschied zwischen<br />

AZV und Eigenbetrieb gibt, da der AZV ein Eigenbetrieb ist. Es ist unerheblich, ob die<br />

Aufgaben der Betriebsführung im bestehenden AZV integriert werden oder ob für diese<br />

Aufgabe ein neuer Eigenbetrieb gegründet wird. Rechtsträger bleibt der AZV, da ein Eigenbetrieb<br />

keine eigene Rechtspersönlichkeit ist.<br />

Weiterhin wurde angefragt, ob über die umsatzsteuerliche Organschaft bei der Eigengesellschaft<br />

eine Anfrage beim Finanzamt Dresden II erfolgte und ob diesbezüglich schon eine<br />

Antwort vorliegt.<br />

Die Anträge auf verbindliche Auskunft zur Bestätigung des Vorliegens einer Betriebsaufspaltung<br />

mit der Folge der umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen dem Betrieb gewerblicher<br />

Art Verpachtung Verwaltungsgebäude mit Einrichtung und der neu zugründenden<br />

Betriebsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung und die Bestätigung der Anwendung<br />

des § 15a UstG für die Überführung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in<br />

den hoheitlichen Bereich im Zusammenhang mit der Beendigung der Verpachtung wurden<br />

am 18.06.2007 bzw. am 28.06.2007 gestellt<br />

Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen noch keine verbindlichen Auskünfte vor.<br />

Es wurde allen Verbandsräten das erstellte Gutachten des Steuerbüros Kurt Fröschl, Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH <strong>Radeberg</strong>, zur steuerlichen Beurteilung der Beziehungen zwischen<br />

dem <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" - BgA Verpachtung Verwaltungsgebäude<br />

- und Eigengesellschaft für die Betriebsführung rechtzeitig vor der Verbandsversammlung<br />

zugesandt.<br />

Herr Gey, Verbandsrat Stadt Großröhrsdorf, fragt an, ob diese beiden Anfragen ausgehändigt<br />

werden können. Dies geschah in einer kurzen Lesepause, anschließend an den diesen<br />

Tagesordnungspunkt.<br />

Herr Mager, Verbandsrat Gemeinde Bretnig-Hauswalde, erläutert kurz, dass sich aus dem<br />

PwC-Gutachten aus 1997 bei der technischen und kaufmännischen Betriebsführung Synergieeffekte<br />

ergaben, und fragte an, ob bei der Neustrukturierung der Betriebsführung ab<br />

01.01.2008 diese Variante der Betriebsführung mitbetrachtet wurde.<br />

Herr Lemm erklärt, dass das ursprüngliche Konzept vorsah, die Betriebsführung für Trinkund<br />

Abwasser vorzunehmen. Durch die rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Zweckverband<br />

Bischofewerda-RÖDERAUE lässt sich dieses Konzept nicht realisieren.

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