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Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg

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Neustrukturierung der Betriebsführung<br />

<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" Blatt 7<br />

Umsatzsteuerpflichtig sind nur die Leistungen an den Zweckverband Bischofswerda-<br />

RÖDERAUE, da sie dem steuerpflichtigen Aufgabengebiet Trinkwasserversorgung<br />

zuzurechnen sind. Die Tätigkeit für den Abwasserverband Rödertal erfolgt im Wege<br />

der nichtsteuerbaren Amtshilfe. Für die umsatzsteuerliche Behandlung liegt eine verbindliche<br />

Auskunft des Finanzamtes Dresden II vom 11.02.2002 vor.<br />

Nach UStR 23 Abs. 4 ist für die Prüfung, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt, auf<br />

die Tatbestände des Körperschaftsteuergesetzes abzustellen. Es ist einheitlich zu<br />

entscheiden.<br />

Danach ist die Körperschaftsteuerpflicht gegeben. Die Gewerbesteuerpflicht tritt<br />

mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht ein.<br />

Zu BVR Bio-Verwertungsgesellschaft <strong>Radeberg</strong> mbH<br />

Es handelt sich um eine Körperschaft des privaten Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.<br />

Als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit <strong>Sitz</strong> im Inland unterliegt sie<br />

nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt der Körperschaftsteuerpflicht. Alle Einkünfte<br />

sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln (§ 8 Abs. 2 KStG). Die Gewerbesteuerpflicht<br />

entsteht kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG).<br />

3. Neustrukturierung der Betriebsführung ab dem 01.01.2008<br />

3.1. Zielstellung<br />

Der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" hat seinen Betriebsführungsvertrag mit<br />

der GEWA Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH form- und fristgerecht gekündigt.<br />

Zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus den Betriebsführungsverträgen<br />

mit den Mitgliedskommunen und zur Sicherung der Betriebsführung seiner<br />

Verbandsanlagen besteht die Notwendigkeit der Neustrukturierung der Betriebsführung.<br />

Favorisiert wird eine Eigenlösung. Gleichzeitig soll die gemeinsame Geschäftsstelle<br />

in die neue Organisationsform integriert werden.

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