Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg
Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg
Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Neustrukturierung der Betriebsführung<br />
<strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" Blatt 7<br />
Umsatzsteuerpflichtig sind nur die Leistungen an den Zweckverband Bischofswerda-<br />
RÖDERAUE, da sie dem steuerpflichtigen Aufgabengebiet Trinkwasserversorgung<br />
zuzurechnen sind. Die Tätigkeit für den Abwasserverband Rödertal erfolgt im Wege<br />
der nichtsteuerbaren Amtshilfe. Für die umsatzsteuerliche Behandlung liegt eine verbindliche<br />
Auskunft des Finanzamtes Dresden II vom 11.02.2002 vor.<br />
Nach UStR 23 Abs. 4 ist für die Prüfung, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt, auf<br />
die Tatbestände des Körperschaftsteuergesetzes abzustellen. Es ist einheitlich zu<br />
entscheiden.<br />
Danach ist die Körperschaftsteuerpflicht gegeben. Die Gewerbesteuerpflicht tritt<br />
mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht ein.<br />
Zu BVR Bio-Verwertungsgesellschaft <strong>Radeberg</strong> mbH<br />
Es handelt sich um eine Körperschaft des privaten Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.<br />
Als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit <strong>Sitz</strong> im Inland unterliegt sie<br />
nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt der Körperschaftsteuerpflicht. Alle Einkünfte<br />
sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln (§ 8 Abs. 2 KStG). Die Gewerbesteuerpflicht<br />
entsteht kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG).<br />
3. Neustrukturierung der Betriebsführung ab dem 01.01.2008<br />
3.1. Zielstellung<br />
Der <strong>Abwasserzweckverband</strong> „<strong>Obere</strong> Röder" hat seinen Betriebsführungsvertrag mit<br />
der GEWA Gesellschaft für Wasser und Abwasser mbH form- und fristgerecht gekündigt.<br />
Zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus den Betriebsführungsverträgen<br />
mit den Mitgliedskommunen und zur Sicherung der Betriebsführung seiner<br />
Verbandsanlagen besteht die Notwendigkeit der Neustrukturierung der Betriebsführung.<br />
Favorisiert wird eine Eigenlösung. Gleichzeitig soll die gemeinsame Geschäftsstelle<br />
in die neue Organisationsform integriert werden.