Abwasserzweckverband "Obere Röder", Sitz Radeberg
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1. die Errichtung und Übernahme von Unternehmen, die wesentliche Veränderung<br />
des Unternehmens, die Beteiligung an Unternehmen; eine wesentliche<br />
Veränderung des Unternehmens liegt bei einer Änderung des in § 2 genannten<br />
Unternehmensgegenstandes, bei einer Umwandlung der Rechtsform des<br />
Unternehmens, bei einer wesentlichen Umstrukturierung des Unternehmens<br />
oder bei einer wesentlichen Erweiterung des Unternehmens vor; eine wesentliche<br />
Erweiterung des Unternehmens liegt einer 10 %igen Erhöhung des Anlagevermögens<br />
oder der der Leistungskapazität vor,<br />
2. die Verfügung über Vermögen und die Aufnahme von Krediten, soweit die<br />
Rechtsgeschäfte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen<br />
sind; die Verfügung über Vermögen ist die vollständige oder teilweise<br />
Veräußerung und die Auflösung des Unternehmens, die Veräußerung von<br />
Rechten des Unternehmens und die dingliche Belastung von Unternehmenseigentum;<br />
das Rechtsgeschäft ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung,<br />
wenn es 5 % des letzten Jahresumsatzes der Gesellschaft übersteigt oder<br />
wenn mehrere Einzelgeschäfte innerhalb eines Geschäftsjahres zusammengenommen<br />
10 % des letzten Jahresumsatzes der Gesellschaft übersteigen.<br />
(3) Der Gesellschafterversammlung obliegt neben den anderen in diesem Gesellschaftsvertrag<br />
zugewiesenen Aufgaben und Rechten die Überwachung der<br />
Geschäftsführung. Zu diesem Zweck kann sie jederzeit von jedem Geschäftsführer<br />
Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft sowie der Tochterund<br />
Beteiligungsgesellschaften verlangen.<br />
Die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung entscheidet insbesondere<br />
nach den Vorschriften dieses Gesellschaftsvertrages über<br />
a) die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer,<br />
b) die Entscheidung über den Widerspruch gegen das Verlangen<br />
eines Gesellschafters zur Bestellung eines vom ihm benannten<br />
Geschäftsführers,<br />
c) der Beschluss über eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung,<br />
d) die Freistellung von der Beschränkung des Wettbewerbsverbotes,<br />
e) die Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />
f) die Auflösung der Gesellschaft<br />
g) die Feststellung des Wirtschafts- und Finanzplanes,<br />
h) die Bestellung des Wirtschaftsprüfers,<br />
i) die Feststellung des Jahresabschlusses,<br />
j) die Verwendung des Ergebnisses,