18.07.2014 Aufrufe

Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />

Klargestellt werden sollte, dass Betriebsrenten nicht<br />

gezahlt werden müssen, solange der Arbeitnehmer noch<br />

Arbeitsentgelt bezieht. Zu solchen Fällen könnte es<br />

kommen, wenn ein Arbeitnehmer bis zum 67. Lebensjahr<br />

arbeitet <strong>und</strong> die Versorgungsordnung seines Unternehmens<br />

keine Anknüpfung des Betriebsrentenbezugs an das<br />

Ausscheiden aus dem Unternehmen oder entsprechende<br />

Ruhensregelungen vorsieht.<br />

Die steuerlichen Anpassungen im Bereich der betrieblichen<br />

Altersvorsorge sollen (vgl. Begründung, Allgemeiner<br />

Teil, IV.) Verwaltungsanweisungen vorbehalten<br />

bleiben. Hierbei müssen die heute geltenden Altersgrenzen<br />

<strong>und</strong> flexiblen Auszahlungsmöglichkeiten der betrieblichen<br />

Altersvorsorge erhalten bleiben, auch weil betriebliche<br />

Altersvorsorge bei der Gestaltung eines gleitenden<br />

Übergangs in die Rentenphase einen wichtigen Beitrag<br />

leisten kann. Anderenfalls wären Ausweichreaktionen (z.<br />

B. über Lebensarbeitszeitkonten) zu erwarten.<br />

10. RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz zeitnah auf<br />

Beamtenversorgung übertragen<br />

Die Ankündigung, dass das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz<br />

auf die Beamtenversorgung übertragen werden<br />

soll, ist zu begrüßen. Im Unterschied zum RV-<br />

Nachhaltigkeitsgesetz, das 2004 verabschiedet wurde <strong>und</strong><br />

bis heute nicht auf die Beamtenversorgung trotz entsprechender<br />

Zusagen übertragen worden ist, sollte diesmal<br />

jedoch eine zeitnahe Übertragung erfolgen<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!