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Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

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Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

DEUTSCHER BUNDESTAG Ausschussdrucksache 16(11)557<br />

Ausschuss für<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales 20. Februar 2007<br />

16. Wahlperiode<br />

Stellungnahme<br />

zur öffentlichen Anhörung <strong>von</strong> Sachverständigen in Berlin am 26. Februar 2007 zum<br />

a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU <strong>und</strong> SPD<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische<br />

Entwicklung <strong>und</strong> zur Stärkung der Finanzierungsgr<strong>und</strong>lagen der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)<br />

- Drucksache 16/3794 -<br />

b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer<br />

Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Nein zur Rente ab 67 - Drucksache 16/2747 -<br />

c) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Markus Kurth,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Neue Kultur der Altersarbeit - Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

an längere Rentenlaufzeiten - Drucksache 16/3812 -<br />

d) Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Stichtagsregelung für die Altersteilzeit im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz<br />

(Rente mit 67) verlängern - Drucksache 16/3815 -<br />

Professor Dr. Johann Eekhoff, Köln<br />

1. Gr<strong>und</strong>sätzliches zum Gesetzentwurf<br />

Die beabsichtigte Anhebung der Regelaltersgrenze in der<br />

GRV ist zu begrüßen. Mit zunehmender Lebensdauer der<br />

Versicherten muss die Erwerbs- <strong>und</strong> Beitragsphase proportional<br />

zur Rentenbezugsphase verlängert werden,<br />

wenn die Beitragssätze nicht steigen sollen. Eine stabile<br />

Relation <strong>von</strong> Rentenbezugsphase zu Erwerbsphase ist ein<br />

Element der Generationengerechtigkeit.<br />

In den letzten 40 Jahren ist nicht nur die Rentenbezugsdauer<br />

wegen der unveränderten Regelaltersgrenze um<br />

mehr als sieben Jahre auf 17,2 Jahre gestiegen, sondern<br />

auch der Beitragssatz ist um r<strong>und</strong> sechs Punkte <strong>von</strong> 14,0<br />

auf 19,9 % erhöht worden. Der Gesetzgeber geht da<strong>von</strong><br />

aus, dass der Beitragssatz bis 2030 um weitere zwei<br />

Prozentpunkte angehoben wird. Um weitere Beitragssatzsteigerungen<br />

zu vermeiden, sollte die erwartete zunehmende<br />

Lebenserwartung zu gut 70 Prozent die Erwerbsphase<br />

<strong>und</strong> zu knapp 30 Prozent die Rentenbezugsphase<br />

verlängern, d. h. die Regelaltersgrenze sollte mit<br />

zunehmender Lebenserwartung weiter angehoben werden.<br />

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nur auf einen<br />

<strong>von</strong> zwei demographischen Faktoren reagiert, nämlich<br />

auf die verlängerte Lebenserwartung. Um die umlagefinanzierte<br />

Rentenversicherung zu stabilisieren, ist es aber<br />

zusätzlich erforderlich, angemessen auf die geringe Geburtenrate<br />

zu reagieren. Das Umlagesystem beruht darauf,<br />

dass es hinreichend viele Kinder gibt, die später die<br />

Renten der Eltern finanzieren. In einem System ohne<br />

Kinder braucht man sich über die Regelaltersgrenze<br />

keine Gedanken mehr zu machen. Konstituierend für das<br />

umlagefinanzierte System ist somit die Erziehung <strong>von</strong><br />

Kindern. Nur dadurch werden Rentenansprüche begründet.<br />

Mit der geltenden Berücksichtigung <strong>von</strong> Kindererziehungszeiten<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung wird<br />

dieser Faktor nach wie vor völlig unzureichend berücksichtigt.<br />

Das heißt: Die Kindererziehung muss ein sehr<br />

viel höheres Gewicht bei der Begründung <strong>von</strong> Rentenansprüchen<br />

erhalten; gleichzeitig müssen die kinderlosen<br />

Versicherten einen größeren Teil ihrer Altersvorsorge<br />

selbst ansparen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, aus<br />

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