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Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

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Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

DEUTSCHER BUNDESTAG Ausschussdrucksache 16(11)578<br />

Ausschuss für<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales 22. Februar 2007<br />

16. Wahlperiode<br />

Stellungnahme<br />

zur öffentlichen Anhörung <strong>von</strong> Sachverständigen in Berlin am 26. Februar 2007 zum<br />

a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU <strong>und</strong> SPD<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische<br />

Entwicklung <strong>und</strong> zur Stärkung der Finanzierungsgr<strong>und</strong>lagen der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)<br />

- Drucksache 16/3794 -<br />

b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer<br />

Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Nein zur Rente ab 67 - Drucksache 16/2747 -<br />

c) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Markus Kurth,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Neue Kultur der Altersarbeit - Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

an längere Rentenlaufzeiten - Drucksache 16/3812 -<br />

d) Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Stichtagsregelung für die Altersteilzeit im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz<br />

(Rente mit 67) verlängern - Drucksache 16/3815 -<br />

Sozialverband VdK Deutschland e.V.<br />

1. Ziele des Gesetzentwurfs<br />

Der Gesetzentwurf sieht im Kern<br />

• die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die<br />

Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr,<br />

• die entsprechenden Anhebungen bei den vorgezogenen<br />

Altersrenten für schwerbehinderte Menschen <strong>und</strong><br />

langjährig Versicherte bzw. entsprechende höhere<br />

Rentenabschläge bei der Rente wegen verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit bzw. den Hinterbliebenenrenten als<br />

starre Folgeänderungen sowie<br />

• eine einschneidende Verschlechterung der Schutzklausel<br />

bei der Rentenanpassung (bekannt unter dem<br />

Stichwort „Nachholfaktor“)<br />

vor.<br />

Gesetzliche Ziele dieser Maßnahmen sind die Verbesserung<br />

der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer,<br />

die Schaffung <strong>von</strong> mehr Generationengerechtigkeit sowie<br />

die Sicherung bereits politisch festgelegter Beitragssatzobergrenzen.<br />

Aus Sicht des VdK werden diese Regelungen unter den<br />

Bürgern keine Akzeptanz finden. Wir verweisen auf<br />

aktuelle Meinungsumfragen, nach denen deutlich mehr<br />

als 60 Prozent der Befragten die Anhebung der rentenrelevanten<br />

Altersgrenzen ablehnen. Das Vertrauen der<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung,<br />

das durch die bereits erfolgten schwerwiegenden<br />

Leistungsabsenkungen der vorangegangenen „Reformen“<br />

erschüttert ist, wird durch die vorgesehenen<br />

Maßnahmen weiter unterminiert.<br />

2. Verbesserung der Beschäftigungssituation Älterer<br />

<strong>und</strong> Erhöhung der Regelaltersgrenze<br />

a) Verbesserung der Beschäftigungssituation Älterer<br />

als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Erhöhung<br />

der Regelaltersgrenze<br />

Der Sozialverband VdK tritt mit Nachdruck für eine<br />

Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer <strong>und</strong> damit<br />

auch für eine Erhöhung der tatsächlichen Lebensarbeitszeit<br />

in Anbetracht der bestehenden Altersdiskriminierung<br />

auf dem Arbeitsmarkt ein. Auch im Hinblick auf die<br />

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