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Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

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Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />

DEUTSCHER BUNDESTAG Ausschussdrucksache 16(11)559<br />

Ausschuss für<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales 20. Februar 2007<br />

16. Wahlperiode<br />

Information für den Ausschuss<br />

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU <strong>und</strong> SPD<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische<br />

Entwicklung <strong>und</strong> zur Stärkung der Finanzierungsgr<strong>und</strong>lagen der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) - Drucksache 16/3794 -<br />

Deutscher Führungskräfteverband<br />

1. Die Position des Deutschen Führungskräfteverbands<br />

im Überblick<br />

Der Deutsche Führungskräfteverband<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

hält die Anhebung der Regelaltersgrenze in dem<br />

vorgesehenen Übergangszeitraum prinzipiell für<br />

vertretbar. Die geplante neue Vertrauensschutzregelung<br />

in § 235 Abs. 2 SGB VI (Fraktionsentwurf) ist<br />

aus Sicht des Deutschen Führungskräfteverbands geboten<br />

<strong>und</strong> daher richtig.<br />

tritt dafür ein, die Altersschwelle für eine vorzeitige<br />

Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig<br />

Versicherte bei 62 Jahren zu belassen: In Bezug auf<br />

die geplanten Änderungen bei dieser Rentenart erkennt<br />

der Deutsche Führungskräfteverband das Bemühen<br />

der Koalitionsfraktionen um einen weitgehend<br />

lückenlosen Vertrauensschutz an. Er begrüßt insbesondere,<br />

dass der Vertrauensschutz für Altersteilzeitvereinbarungen,<br />

die bis zum 31. Dezember 2006 geschlossen<br />

wurden, auch die geplante Absenkung unteren<br />

Altersgrenze der Altersrente für langjährig Versicherte<br />

auf 62 Jahre umfassen soll. Dessen ungeachtet<br />

spricht sich der Deutsche Führungskräfteverband<br />

dafür aus, dass die Altersgrenze für Versicherten, die<br />

nach Oktober 1949 geboren wurden (entsprechend<br />

der Anlage 21) bis auf weiteres generell bei 62 Jahren<br />

festgeschrieben wird.<br />

lehnt die Einführung einer neuen Rentenart in<br />

Form der Altersrente für besonders langjährig Versicherte<br />

ab. Eine derartige Ausnahmeregelung ist<br />

insbesondere unvereinbar mit dem Gr<strong>und</strong>satz der<br />

Einkommens- <strong>und</strong> Vorleistungsbezogenheit der Rente.<br />

Sie führt dazu, dass gleichaltrige Versicherte mit<br />

einer gleichen Zahl an Entgeltpunkten unterschiedlich<br />

hohe Renten erhalten. Sie bedingt auch eine<br />

sachlich nicht ausreichend begründete Ungleichbehandlung<br />

verschiedener Versichertengruppen.<br />

−<br />

−<br />

hält die Anhebung der unteren Altersgrenze für die<br />

große Witwenrente auf 47 Jahre mit Blick auf die<br />

geplante Übergangsregelung für vertretbar. Zugleich<br />

begrüßt er, dass die große Witwenrente als ein<br />

auf Vorleistungen des Beitragszahlers beruhender eigener<br />

Rentenanspruch des Hinterbliebenen erhalten<br />

bleibt.<br />

plädiert dafür, die Festlegung des Stichtags für den<br />

Vertrauensschutz auf den 31. Dezember 2006 nicht<br />

in Frage zu stellen.<br />

fordert eine Erweiterung der Tatbestandsvoraussetzungen<br />

für den Vertrauensschutz: auch für Personen,<br />

die im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage<br />

Vorruhestandsvereinbarungen unterzeichnet haben,<br />

die einen Übergang in die Rente mit 62 Jahren vorsehen,<br />

sollte die untere Altersgrenze <strong>von</strong> 62 Jahren<br />

nicht ansteigen.<br />

2. Zu den Gesetzesvorschlägen im Einzelnen (in<br />

chronologischer Reihenfolge)<br />

Zu Artikel 1, §§ 35, 235 SGB VI (Fraktionsentwurf)<br />

Betrifft: Regelaltersrente, Stichtag für den Vertrauensschutz<br />

Der Deutsche Führungskräfteverband hält die Anhebung<br />

der Regelaltersgrenze in dem vorgesehenen Übergangszeitraum<br />

prinzipiell für vertretbar.<br />

Die Vertrauensschutzregelung in § 235 Abs. 2 SGB VI<br />

(Fraktionsentwurf) für Personen, die bis zum vorgenannten<br />

Stichtag verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben<br />

oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des<br />

Bergbaus bezogen haben, ist aus Sicht des Deutschen<br />

Führungskräfteverbands geboten <strong>und</strong> daher richtig.<br />

Die im Kabinettsbeschluss vorgenommene Festlegung<br />

des Stichtags auf den 31. Dezember 2006 hält der Deutsche<br />

Führungskräfteverband für sinnvoll. Es wurde ein<br />

Kompromiss gef<strong>und</strong>en, der einerseits unerwünschte<br />

Vorzieheffekte zahlenmäßig begrenzt, andererseits aber<br />

die Möglichkeit geschaffen hat, laufende Vorbereitungen<br />

für ein vorgezogenes Ausscheiden <strong>von</strong> Arbeitnehmern<br />

ohne Zeitdruck abzuschließen. Mit Rücksicht auf die seit<br />

dem Kabinettsbeschluss abgeschlossenen (Altersteilzeit-<br />

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