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Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

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Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />

DEUTSCHER BUNDESTAG Ausschussdrucksache 16(11)547<br />

Ausschuss für<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales 19. Februar 2007<br />

16. Wahlperiode<br />

Stellungnahme<br />

zur öffentlichen Anhörung <strong>von</strong> Sachverständigen in Berlin am 26. Februar 2007 zum<br />

a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU <strong>und</strong> SPD<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische<br />

Entwicklung <strong>und</strong> zur Stärkung der Finanzierungsgr<strong>und</strong>lagen der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)<br />

- Drucksache 16/3794 -<br />

b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer<br />

Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Nein zur Rente ab 67 - Drucksache 16/2747 -<br />

c) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Markus Kurth,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Neue Kultur der Altersarbeit - Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

an längere Rentenlaufzeiten - Drucksache 16/3812 -<br />

d) Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Stichtagsregelung für die Altersteilzeit im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz<br />

(Rente mit 67) verlängern - Drucksache 16/3815 -<br />

Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, Köln<br />

Zusammenfassung<br />

1. Die Erhöhung des gesetzlichen <strong>und</strong> natürlich auch<br />

des faktischen Renteneintrittsalters ist – schon aus<br />

Gründen der Zunahme der Lebenserwartung –<br />

zwingend notwendig.<br />

2. Das Nachholen unterlassener Dämpfungen der<br />

Erhöhung des Rentenwerts ist zu begrüßen. Es ist<br />

notwendig, da die Anwendung des Nachhaltigkeitsfaktors<br />

einer Schutzklausel unterliegt. Es wäre<br />

allerdings besser, dieses Nachholen schneller<br />

durchzuführen. Insbesondere ist zu regeln, dass<br />

rentenerhöhende Wirkungen des Nachhaltigkeitsfaktors<br />

unmittelbar mit einem Nachholbedarf zu<br />

verrechnen sind; alles andere würde dem Sinn des<br />

Nachhaltigkeitsfaktors widersprechen.<br />

3. § 68a Abs. (3) SGB VI des Gesetzentwurfs sollte<br />

sprachlich neu formuliert werden.<br />

4. Die vorgeschlagene abschlagsfreie Rente für besonders<br />

langjährig Versicherte ist abzulehnen, sie<br />

widerspricht dem Äquivalenzprinzip.<br />

5. Der Gesetzentwurf sollte dahingehend ergänzt<br />

werden, dass Rentenanpassungen nur alle zwei<br />

Jahre vorgenommen werden, zumindest aber Rentenanpassungen,<br />

die innerhalb eines bestimmten<br />

Intervalls (z.B. zwischen -0,3 <strong>und</strong> +0,3%) liegen,<br />

aufgeschoben <strong>und</strong> erst mit der Anpassung des<br />

darauf folgenden Jahres vorgenommen werden.<br />

Zur Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre<br />

6. Wesentliches Element des vorliegenden Gesetzesentwurfes<br />

ist die stufenweise Heraufsetzung der Regelaltersgrenze<br />

- im Folgenden auch als gesetzliches<br />

Renteneintrittsalter bezeichnet - in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung auf 67 Jahre 2029. Diese Maßnahme<br />

ist eine logische Folgerung der steigenden Lebenserwartung,<br />

welche dazu geführt hat, dass die<br />

durchschnittliche Rentenbezugszeit ebenfalls ständig<br />

gestiegen ist. Während sie 1960 noch etwa 10 Jahre<br />

betrug, ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass Personen, die heute<br />

in Rente gehen, eine durchschnittliche Rentenbezugszeit<br />

<strong>von</strong> mindestens 20 Jahren haben. Das würde<br />

ohne Änderungen dazu führen, dass in 25 Jahren ein<br />

Erwerbstätiger einen Rentner finanzieren muss. Es ist<br />

unmittelbar einsichtig, dass diese Belastung nicht<br />

tragbar ist.<br />

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