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Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

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Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />

• Beibehaltung der Steuer- <strong>und</strong> Beitragsfreiheit <strong>von</strong><br />

Aufstockungsleistungen im Rahmen eines flexiblen<br />

Übergangsmodells in die Rente. Dies gilt auch für die<br />

Aufstockung <strong>von</strong> RV-Beiträgen durch den Arbeitgeber.<br />

• Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei<br />

der Teilrente, so dass auch bei Kombination mit vorgelagerten<br />

Teilzeitphasen annähernd der vergleichbare<br />

Vollzeitverdienst Basis ist (z. B. durch eine Verlängerung<br />

des Vergleichszeitraums auf 10 Jahre)<br />

• Staatliche Förderung gleitender Übergänge (etwa<br />

durch die BA), insbesondere wenn sie gleichzeitig die<br />

Integration arbeitsmarktpolitischer Problemgruppen<br />

(unter 25, über 50 Jahre) in den ersten Arbeitsmarkt<br />

unterstützt.<br />

Durch folgende weitere Maßnahmen kann das beschriebene<br />

Modell weiter begünstigt werden:<br />

• Beibehaltung des frühesten Rentenzugangsalters für<br />

langjährig Versicherte bei 62 Jahren (alternativ soll<br />

geprüft werden, das Zugangsalter für den Bezug einer<br />

Teilrente auf 60 Jahre abzusenken) – Dies würde den<br />

tariflichen <strong>und</strong> betrieblichen Gestaltungsrahmen <strong>von</strong><br />

flexiblen Übergangsmodellen erweitern.<br />

• Alter 65 für die Abschlagsberechnung nach 45 Versicherungsjahren<br />

soll auch bei früherem Rentenzugang,<br />

bzw. bei Bezug einer Teilrente, Bezugsbasis sein.<br />

Ohne eine solche Regelung wäre der Spielraum für<br />

die Gestaltung flexibler Übergangsmodelle für besonders<br />

langjährig Versicherte stark eingegrenzt. Bei<br />

Bosch könnten auf Basis der heutigen Beschäftigtenstruktur<br />

etwa 25 % der Mitarbeiter diesen Rentenzugang<br />

nutzen.<br />

• Zur Stärkung der Komponente der betrieblichen Altersversorgung<br />

im beschriebenen Modell <strong>und</strong> zur Absicherung<br />

des zukünftigen Versorgungsniveaus der<br />

Rentnerinnen <strong>und</strong> Rentner soll die ausschließlich<br />

nachgelagerte Versteuerung <strong>und</strong> Verbeitragung bei<br />

der Bruttoentgeltumwandlung erhalten bleiben. Die<br />

Bruttoentgeltumwandlung ist bei Bosch mit dem<br />

Bosch Pensionsfonds zu einem Erfolgsmodell geworden.<br />

Warum einem Erfolgsmodell die Flügel stutzen?<br />

4. Kurze Zusammenfassung<br />

• Die Belastungen, denen Beschäftigte heute im Arbeitsleben<br />

ausgesetzt sind, unterscheiden sich stark.<br />

Bei Bosch sind r<strong>und</strong> 40 000 Arbeitsplätze in Deutschland<br />

in der direkten industriellen Fertigung <strong>und</strong> deren<br />

unmittelbarem Umfeld angesiedelt. Der Konkurrenzdruck<br />

aus Billiglohnländern lässt die alternsgerechte<br />

Umgestaltung solcher Arbeitsplätze nur begrenzt zu.<br />

Alternde Belegschaften werden so zu einem weiteren<br />

„Wettbewerbsnachteil“ gegenüber der Fertigung in<br />

diesen Ländern.<br />

• Ein Abbremsen der Fluktuation durch die stufenweise<br />

Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre bei gleichzeitiger<br />

Beendigung der Möglichkeiten für einen vorzeitigen<br />

Ausstieg in die Rente hätte bei Bosch einen<br />

drastischen Rückgang bei der unbefristeten Übernahme<br />

der Auszubildenden zur Folge <strong>und</strong> würde den<br />

heutigen hohen Standard bei der Berufsausbildung<br />

auch quantitativ stark gefährden.<br />

• Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, den differenzierten<br />

Anforderungen heutiger Erwerbsarbeit gerecht zu<br />

werden <strong>und</strong> unabhängig vom Alter für den ungekürzten<br />

Rentenzugang, flexible Übergangsmodelle in die<br />

Rente zu verträglichen Bedingungen zu ermöglichen.<br />

Neben der staatlichen Förderung wird es Aufgabe des<br />

Einzelnen, der Tarifparteien <strong>und</strong> der Betriebsparteien<br />

sein, Beiträge zur Finanzierung entsprechender Modelle<br />

zu leisten.<br />

• Um die Voraussetzungen für solche Modelle zu<br />

schaffen, bedarf es eines auf Langfristigkeit angelegten,<br />

verlässlichen gesetzlichen Rahmens. Durch weitere<br />

Maßnahmen könnte die Gestaltung flexibler<br />

Übergänge in die Rente begünstigt werden.<br />

• Die Bestandsprüfungsklausel begrüßen wir. Sie sollte<br />

aber zu einer wirksamen Revisionsklausel erweitert<br />

werden. Die B<strong>und</strong>esregierung darf im Falle <strong>von</strong> Fehlentwicklungen<br />

nicht auf gezielte Fördermaßnahmen -<br />

insbesondere im Hinblick auf Problemgruppen am<br />

Arbeitsmarkt - verzichten.<br />

Sicher <strong>und</strong> flexibel in die Rente<br />

Gleitender Ausstieg aus dem<br />

Arbeitsleben<br />

z. B. 58<br />

60<br />

62 63 65 67<br />

Mindestfinanzierungsbedarf<br />

max. 14,4 %<br />

Maximalfinanzierungsbedarf<br />

Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung<br />

gesetzliche Teilrente mit max. 14,4 % Abschlag<br />

Aufstockungsleistungen <strong>von</strong> AG aus tariflich definierten<br />

Leistungen <strong>und</strong> betrieblichen Regelungen (z.B. Langzeitkonten)<br />

Altersrententeil<br />

76 5<br />

GBR/Löckle | 17.11.06 | © Alle Rechte bei Robert Bosch GmbH, auch für den Fall <strong>von</strong> Schutzrechtsanmeldungen. Jede Verfügungsbefugnis, wie<br />

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