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Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

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Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

DEUTSCHER BUNDESTAG Ausschussdrucksache 16(11)577<br />

Ausschuss für<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales 22. Februar 2007<br />

16. Wahlperiode<br />

Stellungnahme<br />

zur öffentlichen Anhörung <strong>von</strong> Sachverständigen in Berlin am 26. Februar 2007 zum<br />

a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU <strong>und</strong> SPD<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische<br />

Entwicklung <strong>und</strong> zur Stärkung der Finanzierungsgr<strong>und</strong>lagen der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)<br />

- Drucksache 16/3794 -<br />

b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer<br />

Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Nein zur Rente ab 67 - Drucksache 16/2747 -<br />

c) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Markus Kurth,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Neue Kultur der Altersarbeit - Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

an längere Rentenlaufzeiten - Drucksache 16/3812 -<br />

d) Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Stichtagsregelung für die Altersteilzeit im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz<br />

(Rente mit 67) verlängern - Drucksache 16/3815 -<br />

Deutscher Juristinnen B<strong>und</strong> e.V.<br />

Der Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales hat heute ein sehr<br />

anspruchsvolles Anhörungsprogramm. Es führt zwei<br />

Bereiche zusammen, die für die Lebenssituation älterer<br />

Menschen untrennbar verb<strong>und</strong>en sind: einerseits die<br />

Beschäftigungschancen Älterer <strong>und</strong> andererseits die<br />

soziale Sicherung im Alter. Sie haben heute die Chance,<br />

beides für Ihre Enscheidungen in den Blick zu nehmen.<br />

Die Entscheidungspielräume sind in den letzten 25 Jahren<br />

immer enger geworden: noch 1982 hat der Rat der<br />

Europäischen Gemeinschaft eine „Empfehlung zu den<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen für ein gemeinsames Vorgehen betreffend<br />

die Altersgrenze in den Mitgliedstaten“ angenommen 9 ,<br />

nachdem innerhalb des ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen<br />

sich ein weitgehender Konsens darüber<br />

ergeben hatte, dass allen Erwerbspersonen schrittweise<br />

das Recht eingeräumt werden müsste, <strong>von</strong> einem<br />

gewissen Alter an den Zeitpunkt für ihr Ausscheiden aus<br />

dem Erwerbsleben selbst zu bestimmen.<br />

9 82/857/EWG, ABl. L 357, 27.<br />

Gr<strong>und</strong>sätze sollten sein<br />

‣ erstens die Altersgrenze flexibel zu gestalten, d. h.<br />

das normale Alter, <strong>von</strong> dem an eine Altersrente bezogen<br />

werden kann,<br />

‣ zweitens während der letzten Jahre vor Eintritt in den<br />

Ruhestand die Arbeitszeit schrittweise zu verkürzen<br />

bzw. dies zu ermöglichen,<br />

‣ drittens keine finanziellen Anreize des vorzeitigen<br />

Ausscheidens älterer Arbeitnehmer durch Maßnahmen<br />

als Bestandteil eines flexiblen Alterssystems in<br />

Aussicht zu nehmen,<br />

‣ viertens nicht Bezieherinnen <strong>und</strong> Bezieher <strong>von</strong> Altersruhegeld<br />

<strong>von</strong> jeglicher Form vergüteter Tätigkeit<br />

auszuschließen <strong>und</strong><br />

‣ fünftens Programme zur Vorbereitung auf den<br />

Ruhestand in den Jahren durchzuführen, die dem<br />

Ende des Berufslebens vorausgehen, unter Mitwirkung<br />

der repräsentativen Arbeitgeber- <strong>und</strong> Arbeit-<br />

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