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Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

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Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

DEUTSCHER BUNDESTAG Ausschussdrucksache 16(11)548<br />

Ausschuss für<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales 19. Februar 2007<br />

16. Wahlperiode<br />

Stellungnahme<br />

zur öffentlichen Anhörung <strong>von</strong> Sachverständigen in Berlin am 26. Februar 2007 zum<br />

a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU <strong>und</strong> SPD<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische<br />

Entwicklung <strong>und</strong> zur Stärkung der Finanzierungsgr<strong>und</strong>lagen der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)<br />

- Drucksache 16/3794 -<br />

b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer<br />

Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Nein zur Rente ab 67 - Drucksache 16/2747 -<br />

c) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Markus Kurth,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Neue Kultur der Altersarbeit - Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

an längere Rentenlaufzeiten - Drucksache 16/3812 -<br />

d) Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Stichtagsregelung für die Altersteilzeit im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz<br />

(Rente mit 67) verlängern - Drucksache 16/3815 -<br />

B<strong>und</strong>esvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA<br />

Teure Ausnahmeregelungen verhindern höhere Entlastung<br />

Zusammenfassung<br />

Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre ist ein<br />

richtiger <strong>und</strong> notwendiger Schritt zur langfristigen Begrenzung<br />

der Rentenausgaben <strong>und</strong> zur Anpassung der<br />

Rentenversicherung an die steigende Lebenserwartung.<br />

Damit die entlastende Wirkung in vollem Umfang greift,<br />

muss jedoch auf die vorgesehenen Ausnahmeregelungen,<br />

insbesondere für besonders langjährig Versicherte, verzichtet<br />

werden.<br />

Zu begrüßen ist auch die vorgesehene Einführung eines<br />

Anpassungsfaktors, mit dem die gesetzlich festgeschriebene<br />

Rentenniveausenkung gewährleistet werden soll.<br />

Der Anpassungsfaktor sollte jedoch bereits ab 2007 <strong>und</strong><br />

nicht erst ab 2011 gelten. Außerdem darf die Wirkung<br />

des Anpassungsfaktors nicht durch weitere Dämpfungsklauseln<br />

verzögert <strong>und</strong> begrenzt werden.<br />

Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Maßnahmen<br />

zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung sind<br />

aber insgesamt unzureichend. Der Beitragssatz wird nicht<br />

dauerhaft unter 20 Prozent stabilisiert, sondern soll bis<br />

zum Jahr 2030 auf 22 Prozent steigen. Eine noch höhere<br />

Beitragsbelastung für Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

widerspricht jedoch dem richtigen Ziel der B<strong>und</strong>esregierung,<br />

die Lohnzusatzkosten zu senken <strong>und</strong> die Sozialversicherungsbeiträge<br />

insgesamt dauerhaft auf unter 40<br />

Prozent zu senken. Gerade angesichts unzureichender<br />

Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen<br />

alle Chancen zur Beitragsentlastung in den anderen<br />

Sozialversicherungszweigen genutzt werden. Weitere<br />

Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben<br />

daher unerlässlich. Dies betrifft insbesondere den<br />

Bereich der Hinterbliebenenversorgung.<br />

Im Einzelnen:<br />

1. Abschlagsfreies Rentenalter ohne Vorbehalt anheben<br />

Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze <strong>von</strong> 65<br />

auf 67 Jahre ist ein richtiger <strong>und</strong> notwendiger Schritt zur<br />

langfristigen Begrenzung der Rentenausgaben <strong>und</strong> zur<br />

Anpassung der Rentenversicherung an die steigende<br />

Lebenserwartung.<br />

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