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Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

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Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />

§ 44 SGB X widerspricht. Hier ist ein akzeptabler Ausgleich<br />

zwischen dem Interesse des einzelnen an Gerechtigkeit<br />

<strong>und</strong> der Verwaltung <strong>und</strong> Solidargemeinschaft an<br />

Rechtssicherheit geregelt.<br />

Praktisch bedeutet die vorgesehene Neuregelung für den<br />

Bürger, dass er bei Verdacht auf unrichtigen Entscheidungen<br />

aufgr<strong>und</strong> unklarer oder verfassungsrechtlich<br />

bedenklicher Regelungen im Rentenrecht vorsorglich zur<br />

Vermeidung <strong>von</strong> Rechtsnachteilen Widerspruch <strong>und</strong><br />

Klage einlegen <strong>und</strong> damit Verwaltung <strong>und</strong> Sozialgerichte<br />

mit unnötigen Verfahren belasten muss<br />

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