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Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

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Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

DEUTSCHER BUNDESTAG Ausschussdrucksache 16(11)539<br />

Ausschuss für<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales 19. Februar 2007<br />

16. Wahlperiode<br />

Stellungnahme<br />

zur öffentlichen Anhörung <strong>von</strong> Sachverständigen in Berlin am 26. Februar 2007 zum<br />

a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU <strong>und</strong> SPD<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische<br />

Entwicklung <strong>und</strong> zur Stärkung der Finanzierungsgr<strong>und</strong>lagen der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)<br />

- Drucksache 16/3794 -<br />

b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer<br />

Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Nein zur Rente ab 67 - Drucksache 16/2747 -<br />

c) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Markus Kurth,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Neue Kultur der Altersarbeit - Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

an längere Rentenlaufzeiten - Drucksache 16/3812 -<br />

d) Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder,<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion DIE LINKE.<br />

Stichtagsregelung für die Altersteilzeit im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz<br />

(Rente mit 67) verlängern - Drucksache 16/3815 -<br />

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See KBS<br />

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-<br />

See (KBS) nimmt im Folgenden zu den im Betreff genannten<br />

B<strong>und</strong>estags-Drucksachen Stellung:<br />

1. Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/<br />

CSU <strong>und</strong> SPD<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze<br />

an die demografische Entwicklung<br />

<strong>und</strong> zur Stärkung der Finanzierungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)<br />

BT-Drucks. 16/3794<br />

Der Gesetzentwurf sieht im Kern die folgenden Maßnahmen<br />

vor:<br />

‣ Die Regelaltersgrenze wird vom Jahre 2012 an,<br />

beginnend mit dem Jahrgang 1947, stufenweise<br />

bis zum Jahre 2029 auf das 67. Lebensjahr angehoben.<br />

Die übrigen Altersgrenzen werden entsprechend<br />

angehoben.<br />

‣ Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte,<br />

die eine Wartezeit <strong>von</strong> 45 Jahren mit<br />

Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung oder einer<br />

selbständigen Tätigkeit sowie Zeiten der Kindererziehung<br />

<strong>und</strong> Pflege erfüllt haben, wird neu<br />

eingeführt; sie kann nach Vollendung des 65. Lebensjahres<br />

abschlagsfrei in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

‣ Die Schutzklausel im Rahmen der Rentenanpassung<br />

wird dahin gehend verändert, dass ab dem<br />

Jahr 2011 die seit dem Jahr 2005 unterbliebenen<br />

Anpassungsdämpfungen realisiert werden, wenn<br />

nach der Bruttolohnentwicklung Rentensteigerungen<br />

möglich sind.<br />

Diese Maßnahmen haben zum Ziel, die Finanzierung<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern <strong>und</strong><br />

gleichzeitig langfristig den Beitragssatz stabil zu halten<br />

<strong>und</strong> ein angemessenes Rentenniveau zu garantieren.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der demografischen Entwicklung<br />

<strong>und</strong> der damit einhergehenden steigenden Rentenbezugsdauer<br />

stimmen wir der Anhebung der Altersgrenzen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu. Wir möchten jedoch<br />

darauf hinweisen, dass die neuen gesetzlichen Rege-<br />

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