18.07.2014 Aufrufe

Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

ist Aufgabe der Tarifparteien <strong>und</strong> der Marktteilnehmer,<br />

sich auf Arbeitsmarktbedingungen zu verständigen, die<br />

eine längere Beschäftigung zulassen.<br />

Wenn Arbeitnehmer mit zunehmendem Alter weniger<br />

leistungsfähig werden, mag es erforderlich sein, die<br />

Entlohnung entsprechend anzupassen. Vielfach wird<br />

zwar die größere Erfahrung die etwas geringere körperliche<br />

Leistungsfähigkeit kompensieren, aber das gilt nicht<br />

in allen Berufen in gleicher Weise. Das bedeutet, dass die<br />

Entlohnung mit der Verlängerung der Erwerbsphase<br />

möglicherweise flexibler gestaltet werden muss. Wegen<br />

der allmählichen Anhebung der Regelaltersgrenze in den<br />

Jahren <strong>von</strong> 2012 bis 2029 wird es keine plötzliche Zunahme<br />

der Nachfrage nach Arbeit für ältere Arbeitnehmer<br />

geben, so dass die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes<br />

nicht überfordert wird.<br />

Von der automatischen Verlängerung der Arbeitsverträge<br />

über das 65. Lebensjahr hinaus bis zum Erreichen der<br />

Regelaltersgrenze (§ 41 Satz 2 SGB VI) ist abzuraten.<br />

Das verbessert zwar die Position der älteren Arbeitnehmer,<br />

die eine Beschäftigung haben. Die Möglichkeiten<br />

der Arbeitsuchenden werden dadurch aber eingeschränkt.<br />

Eine faire Lösung besteht darin, eine Revisions- <strong>und</strong><br />

Rückfallklausel für die Arbeitsverträge vorzusehen, die<br />

andernfalls mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres<br />

ablaufen, beispielsweise in der Form, dass ein Anspruch<br />

auf Weiterbeschäftigung besteht, wenn ein Lohnabschlag<br />

bis zu zehn Prozent hingenommen wird.<br />

Die vorgesehene Bestandsprüfungsklausel, wonach die<br />

B<strong>und</strong>esregierung alle vier Jahre nicht nur über die Beschäftigung<br />

älterer Arbeitnehmer zu berichten hat, sondern<br />

auch eine Einschätzung darüber abzugeben hat, ob<br />

die Anhebung der Regelaltersgrenze weiterhin vertretbar<br />

erscheint <strong>und</strong> die Regelungen bestehen bleiben können (§<br />

154 Abs. 4 SGB VI), sollte gestrichen werden. Hier wird<br />

wieder die Hoffnung gepflegt, die Beschäftigungsprobleme<br />

könnten zu Lasten der Rentenversicherung gemildert<br />

oder gar gelöst werden. Das Gegenteil ist der Fall:<br />

Wenn die Akteure auf dem Arbeitsmarkt versagen, verschlechtert<br />

sich die Einnahmesituation der Rentenversicherung<br />

<strong>und</strong> die Beiträge bzw. Steuern müssen erhöht<br />

werden, um die bestehenden Rentenansprüche zu bedienen.<br />

Steigende Abgaben erschweren aber die Bedingungen<br />

auf dem Arbeitsmarkt.<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!