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Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und ...

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Ausschussdrucksache 16(11)538<br />

Ausschuss für Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />

oder eine wertgleiche Regelung zu schaffen. Auch in<br />

Zukunft muss eine verblockte Altersteilzeit möglich sein,<br />

die aus Mitteln der öffentlichen Hand gefördert wird.<br />

Diese Maßnahmen können allerdings nur dann einen<br />

flexiblen Eintritt in den Ruhestand ermöglichen, wenn<br />

das aktuelle Rentenniveau gehalten wird. Würde das<br />

Rentenniveau entsprechend der aktuellen Planung gesenkt,<br />

könnte sich kaum ein Beschäftigter noch einen<br />

vorzeitigen Renteneintritt leisten. D.h., dass nicht nur auf<br />

die Rente mit 67 <strong>und</strong> den sogenannten Ausgleichsfaktor<br />

verzichtet werden muss. Notwendig ist darüber hinaus,<br />

den Sozialabbau der vergangenen Jahre zurückzunehmen.<br />

Die Kosten für eine so gestaltete Alterssicherung wären<br />

nicht höher, als die Kosten des aktuellen Rentenkonzepts.<br />

Sie würden lediglich anders verteilt. Während die B<strong>und</strong>esregierung<br />

offensichtlich da<strong>von</strong> ausgeht, dass über<br />

private Vorsorge oder aber <strong>von</strong> den Beschäftigten in<br />

erheblichen Umfang finanzierte betriebliche Altersversorgung<br />

letztlich eine Lebensstandardsicherung gewährleistet<br />

werden könne, zielt das hier vorgeschlagene Konzept<br />

darauf, die erste Säule wieder zu stärken <strong>und</strong> so zur<br />

entscheidenden Gr<strong>und</strong>lage für die Alterssicherung zu<br />

machen. In der Folge müsste das Beitragssatz-Tabu (maximaler<br />

Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

20 bzw. 22%) aufgehoben werden. Je nach Entwicklung<br />

des Arbeitsmarktes müsste der Beitragssatz um<br />

etwa 2 - 5 Beitragssatzpunkte stärker angehoben werden,<br />

als dies <strong>von</strong> der B<strong>und</strong>esregierung geplant ist. Eine solche<br />

Erhöhung ist aber vertretbar, wenn dadurch dauerhaft ein<br />

angemessenes, paritätisch finanziertes Leistungsniveau<br />

gewährleistet bleibt.<br />

Darüber hinausgehend muss eine Erwerbstätigenversicherung<br />

(schrittweise Einbeziehung aller Erwerbstätigen<br />

in die gesetzliche Rentenversicherung) eingeführt werden.<br />

Ein entsprechendes Konzept ist jüngst vom Deutschen<br />

Gewerkschaftsb<strong>und</strong> gemeinsam mit dem Sozialverband<br />

Deutschland (SOVD) <strong>und</strong> der Volkssolidarität<br />

vorgelegt worden. Hierdurch würden zusätzliche Einnahmen<br />

realisiert.<br />

II. „Nein zur Rente mit 67“<br />

Aus den zuvor gemachten Ausführungen ergibt sich, dass<br />

die Forderungen, die in dem Antrag 16/2747 dargelegt<br />

sind, sinnvoll <strong>und</strong> machbar sind.<br />

III. Neue Kultur der Altersarbeit<br />

Seit Jahrzehnten spart ein Großteil der Unternehmen<br />

Arbeitsplätze ein <strong>und</strong> grenzt ältere Beschäftigte aus dem<br />

Arbeitsleben aus. Das Ziel waren olympiareife Belegschaften,<br />

die den speziellen Leistungsvorgaben der Unternehmen<br />

am besten gerecht werden konnten.<br />

Die Kraft der Gewerkschaften reichte zumeist dazu aus,<br />

das vorzeitige Ausscheiden sozial abzufedern, aber nicht<br />

immer dazu, Massenentlastungen insgesamt zu verhindern.<br />

Hieraus eine gemeinsame „Frühverrentungspraxis<br />

der Tarifvertragsparteien“ zu konstruieren, wie dies in<br />

der veröffentlichten Meinung immer wieder geschieht, ist<br />

unangemessen.<br />

Einen Großteil derjenigen, die heute diese angebliche<br />

„Frühverrentungspraxis“ beklagen <strong>und</strong> über eine „neue<br />

Kultur der Altersarbeit“ reden, haben mit dazu beigetragen,<br />

dass Ältere ausgegrenzt wurden. Es ging nicht um<br />

die Frage, ob die Menschen ihren Arbeitsplatz behalten<br />

können, sondern darum, die mit der Entlassung verb<strong>und</strong>enen<br />

Kosten auf die Beschäftigten zu verlagern:<br />

- Die Erstattungspflichten des Arbeitgebers bei der<br />

Entlassung Älterer (gegenüber BA <strong>und</strong> Rentenversicherung)<br />

sind abgeschafft worden.<br />

- Änderungen im Kündigungsschutzrecht haben die<br />

Entlassung älterer Beschäftigter erleichtert (Vorrang<br />

<strong>von</strong> betrieblichen „Leistungsträgern“ gegenüber der<br />

klassischen Sozialauswahl, Namensliste, erleichterte<br />

Befristung Älterer).<br />

- Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wurde verkürzt.<br />

- Die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft.<br />

In diese Politik lassen sich auch die Pläne zur Anhebung<br />

des Renteneintrittsalters <strong>und</strong> die Verhinderung „der Fortsetzung<br />

der Praxis der Frühverrentung“ einordnen.<br />

Notwendig ist statt dessen eine präventive Politik, die die<br />

Entlassung Älterer gegen den Willen der Betroffenen<br />

verhindert <strong>und</strong> ihnen die Möglichkeit gibt, selbstbestimmt<br />

zu akzeptablen Bedingungen in den Ruhestand zu<br />

gehen.<br />

IV. Stichtagsregelung für die Altersteilzeit verlängern<br />

Den Stichtag auf den 31. März 2007 zu verschieben<br />

sowie die Stichtagsklausel zu ergänzen, ist sinnvoll.<br />

V. Fazit<br />

Alternativen zur Rente mit 67 sind notwendig <strong>und</strong> möglich.<br />

Im Interesse einer angemessenen Alterssicherung<br />

breiter Teile der Bevölkerung <strong>und</strong> im Interesse, Politikverdrossenheit<br />

in der Bevölkerung zurückzudrängen,<br />

sollte <strong>von</strong> den Plänen, die Rente mit 67 <strong>und</strong> einen sogenannten<br />

Ausgleichsfaktor einzuführen, Abstand genommen<br />

werden. Statt dessen muss der Sozialabbau der<br />

letzten Jahre in der Rentenversicherung zurückgenommen,<br />

die Möglichkeiten eines flexiblen Renteneintritts<br />

verbessert <strong>und</strong> eine Erwerbstätigenversicherung eingeführt<br />

werden.<br />

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