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Sommerakademien der deutschen Stiftung - Studienstiftung.ch

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Arbeitsgruppe 4<br />

Ausnahmezustand – Das Re<strong>ch</strong>tssystem an seinen<br />

grenzen<br />

Gegenwärtig sind wir vom Denken an Krisen und Katastrophen beherrs<strong>ch</strong>t: Die Massenmedien<br />

beri<strong>ch</strong>ten von Euro-, Finanz- und Wirts<strong>ch</strong>aftskrise, von demographis<strong>ch</strong>er Krise,<br />

Umweltkatastrophen und terroristis<strong>ch</strong>en Ans<strong>ch</strong>lägen. Zwar ist es primär Aufgabe des Politiksystems,<br />

Antworten auf diese Herausfor<strong>der</strong>ungen unserer Zeit zu finden, do<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong><br />

das Re<strong>ch</strong>tssystem ist in die Krisenbewältigung involviert, etwa wenn Gesetze als Antwort<br />

auf wahrgenommene Krisen erlassen werden o<strong>der</strong> das Bundesverfassungsgeri<strong>ch</strong>t angerufen<br />

wird, die verfassungsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Grenzen <strong>der</strong> Krisenbewältigung dur<strong>ch</strong> den Gesetzgeber<br />

und die Exekutive zu bestimmen. Do<strong>ch</strong> wel<strong>ch</strong>e Bedeutung kommt dem Re<strong>ch</strong>t in<br />

existentiellen Notlagen überhaupt zu? Der Gemeinspru<strong>ch</strong> “Not kennt kein Gebot” insinuiert,<br />

dass das Re<strong>ch</strong>t nur in Normallagen gelten könne. In Ausnahmelagen höre das Re<strong>ch</strong>t<br />

auf (Ans<strong>ch</strong>ütz). Diese häufig anzutreffende Annahme soll in unserer Arbeitsgruppe, die<br />

die Grenzen des Re<strong>ch</strong>ts in den Blick nimmt, kritis<strong>ch</strong> hinterfragt werden. Zunä<strong>ch</strong>st sind<br />

hierfür begriffli<strong>ch</strong>e Klärungen vorzunehmen (Ausnahme/Ausnahmezustand, Notstand,<br />

Belagerungszustand etc.). Die Lektüre ‘klassis<strong>ch</strong>er Texte’ zu dieser Fragestellung soll das<br />

theoretis<strong>ch</strong>e Rüstzeug für ein vertieftes Verständnis aktueller Fälle bieten.<br />

Leitung<br />

Teilnehmer<br />

Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser<br />

Juristis<strong>ch</strong>e Fakultät, Humboldt-Universität zu Berlin<br />

Prof. Dr. Franz Reimer<br />

Öffentli<strong>ch</strong>es Re<strong>ch</strong>t und Re<strong>ch</strong>tstheorie, Universität Gießen<br />

Studierende <strong>der</strong> Re<strong>ch</strong>ts- und Sozialwissens<strong>ch</strong>aften; Studierende<br />

<strong>der</strong> Geisteswissens<strong>ch</strong>aften mit Interesse an re<strong>ch</strong>tsphilosophis<strong>ch</strong>en<br />

und re<strong>ch</strong>tswissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Texten<br />

Literatur Boldt, H., Ausnahmezustand, in: Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Grundbegriffe 1,<br />

Studienausgabe, hg. von O. Brunner, W. Conze und R. Koselleck,<br />

Stuttgart 2004, S. 343–376.<br />

S<strong>ch</strong>mitt, C., Politis<strong>ch</strong>e Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von <strong>der</strong><br />

Souveränität, Mün<strong>ch</strong>en-Leipzig 2 1934.<br />

Frankenberg, G., Staatste<strong>ch</strong>nik. Perspektiven auf Re<strong>ch</strong>tsstaat und<br />

Ausnahmezustand, Berlin 2010.<br />

Rossiter, C., Constitutional Dictatorship. Crisis Government in<br />

the Mo<strong>der</strong>n Democracies, Princeton 1948 (Neuausgabe 2002).<br />

Volkmann, U., Der alltägli<strong>ch</strong>e Ausnahmezustand, o<strong>der</strong>: Not<br />

kennt viele Gebote, Merkur 708 (= 5/2008), S. 369–379.<br />

Akademie XIII Papenburg 135

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