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Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

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Täterberatung – Assessment und<br />

Rehabilitation (Tschan, 2001)<br />

• Grundregel: Beratung und Behandlung von Täter und Opfer<br />

strikt trennen<br />

• Problemeinsicht und Verantwortungsübernahme seitens<br />

Therapeut als Voraussetzung zur Rehabilitation<br />

• Problem: nicht alle Tätertherapeuten sind rehabilitierbar<br />

• Behandlung ist auf Persönlichkeit des Täters und Art seines<br />

Vergehens abzustimmen und dahingehend auszuwählen<br />

• zwei Schritte: Assessment und Rehabilitation<br />

http://www.rechtspsychologie-halle.de 104

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