Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
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Täterberatung – Assessment und<br />
Rehabilitation (Tschan, 2001)<br />
• Grundregel: Beratung und Behandlung von Täter und Opfer<br />
strikt trennen<br />
• Problemeinsicht und Verantwortungsübernahme seitens<br />
Therapeut als Voraussetzung zur Rehabilitation<br />
• Problem: nicht alle Tätertherapeuten sind rehabilitierbar<br />
• Behandlung ist auf Persönlichkeit des Täters und Art seines<br />
Vergehens abzustimmen und dahingehend auszuwählen<br />
• zwei Schritte: Assessment und Rehabilitation<br />
http://www.rechtspsychologie-halle.de 104