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Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

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Abstinenzregel<br />

• Einführung 1915 durch Sigmund Freud (im Zuge der Neutralitätsforderung von Therapeuten)<br />

„Die Kur muß in der Abstinenz durchgeführt werden; ich meine dabei nicht allein die körperliche<br />

Entbehrung, auch nicht die Entbehrung von allem, was man begehrt, denn dies würde vielleicht kein<br />

Kranker vertragen. Sondern ich will den Grundsatz aufstellen, daß man Bedürfnis und Sehnsucht als<br />

zur Arbeit und Veränderung treibende Kräfte bei der Kranken bestehenlassen und sich hüten muß,<br />

dieselben durch Surrogate zu beschwichtigen.“ (Freud ,1915).<br />

„Die analytische Kur soll, soweit es möglich ist, in der Entbehrung - Abstinenz - durchgeführt werden ...<br />

Sie erinnern sich daran, daß es eine Versagung war, die den Patienten krank gemacht hat, daß seine<br />

Symptome ihm den Dienst von Ersatzbefriedigung leisten. Sie können während der Kur beobachten,<br />

daß jede Besserung seines Leidenszustandes das Tempo der Herstellung verzögert und die<br />

Triebkraft verringert, die zur Heilung drängt. Auf diese Triebkraft können wir aber nicht verzichten;<br />

eine Verringerung derselben ist für unsere Heilungsabsicht gefährlich ... Wir müssen, so grausam es<br />

klingt, dafür sorgen, daß das Leiden des Kranken in irgendeinem wirksamen Maße kein vorzeitiges<br />

Ende finde.“ (Freud,1919)<br />

(Zitate bei Thoma & Kächele, 1992)<br />

http://www.rechtspsychologie-halle.de 9

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