Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
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entscheidend:<br />
• Opferintention und therapeutischer Behandlungswille<br />
– Intention des Opfers sich zum Zweck der Diagnose, Heilung oder Linderung<br />
einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung einer hierauf ausgerichteten<br />
Behandlung zu unterziehen und sich einer Person anzuvertrauen<br />
• professionelles Angebot zur Besserung bzw. Beseitigung solcher Probleme<br />
durch Täter Aufbau einer besonderen Vertrauensbeziehung mit<br />
starkem Abhängigkeitsverhältnis<br />
• Ausnutzen einer spezifischen Abhängigkeits- und Vertrauenssituation<br />
indiziert Missbrauch der betroffenen Person<br />
• Zustimmung des Opfers zur Handlung ist OHNE Belang<br />
http://www.rechtspsychologie-halle.de<br />
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