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Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

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entscheidend:<br />

• Opferintention und therapeutischer Behandlungswille<br />

– Intention des Opfers sich zum Zweck der Diagnose, Heilung oder Linderung<br />

einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung einer hierauf ausgerichteten<br />

Behandlung zu unterziehen und sich einer Person anzuvertrauen<br />

• professionelles Angebot zur Besserung bzw. Beseitigung solcher Probleme<br />

durch Täter Aufbau einer besonderen Vertrauensbeziehung mit<br />

starkem Abhängigkeitsverhältnis<br />

• Ausnutzen einer spezifischen Abhängigkeits- und Vertrauenssituation<br />

indiziert Missbrauch der betroffenen Person<br />

• Zustimmung des Opfers zur Handlung ist OHNE Belang<br />

http://www.rechtspsychologie-halle.de<br />

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