Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zivilrechtliche Folgen nach Beendigung des<br />
Therapieverhältnisses<br />
• aus zivilrechtlicher Sicht kann kein Behandlungsfehler mehr angenommen<br />
werden<br />
• Abstinenz betrifft hier Pflicht in Bezug auf Beziehung außerhalb der<br />
Behandlung positive Vertragsverletzung ergibt sich aus<br />
nachvertraglichen Pflicht, dass Vertragspartner alles unterlassen müssen,<br />
welches Vertragszweck gefährden könnte<br />
• fraglich, ob sexuelle Kontakte nach der Therapie diese Gefährdung<br />
darstellen<br />
• für Bestimmung der andauernden Wirkung des Abstinenzgebotes nach<br />
Behandlung ist Feststellung eines andauernden Abhängigkeitsverhältnisses<br />
(objektiv schwer bestimmbar) daher Bezug auf Geltung des<br />
Abstinenzgebotes nach Beendigung der Therapie in den Berufsordnungen<br />
http://www.rechtspsychologie-halle.de<br />
94