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Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

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Zivilrechtliche Folgen nach Beendigung des<br />

Therapieverhältnisses<br />

• aus zivilrechtlicher Sicht kann kein Behandlungsfehler mehr angenommen<br />

werden<br />

• Abstinenz betrifft hier Pflicht in Bezug auf Beziehung außerhalb der<br />

Behandlung positive Vertragsverletzung ergibt sich aus<br />

nachvertraglichen Pflicht, dass Vertragspartner alles unterlassen müssen,<br />

welches Vertragszweck gefährden könnte<br />

• fraglich, ob sexuelle Kontakte nach der Therapie diese Gefährdung<br />

darstellen<br />

• für Bestimmung der andauernden Wirkung des Abstinenzgebotes nach<br />

Behandlung ist Feststellung eines andauernden Abhängigkeitsverhältnisses<br />

(objektiv schwer bestimmbar) daher Bezug auf Geltung des<br />

Abstinenzgebotes nach Beendigung der Therapie in den Berufsordnungen<br />

http://www.rechtspsychologie-halle.de<br />

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