09.11.2014 Aufrufe

Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zivilrechtliche Folgen<br />

• Patient: Anspruch auf Schadensersatz Behandlung der durch Missbrauch entstandenen möglichen<br />

psychischen Folgeschäden sowie weitere Behandlung der ursprünglichen psychischen Probleme (§§<br />

249 ff. BGB )<br />

• Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden in Folge der Gesundheitsschäden (§ 823 I, II<br />

BGB i.V.m. §174 c II StGB)<br />

• Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeld (§ 253 II i.V.m. § 823 I, II BGB)<br />

• bei vorzeitigem Abbruch durch Patienten kein Vergütungsanspruch des Therapeuten<br />

vorausgezahltes Honorar kann in voller Höhe zurückgefordert werden (§ 628 bzw. §§ 627, 346<br />

BGB)<br />

• bei vertragsmäßiger Beendigung und Aufnahme einer sexuellen Beziehung im Rahmen der Therapie<br />

Anspruch auf Rückforderung des Honorars ab Beginn der sexuellen Kontakte ( § 813 I, § 812 I<br />

S.1, 1. Alt. BGB);<br />

• aber kein Vergütungsanspruch des Therapeuten (§242 BGB): Therapeut verhielt sich grob vertragsund<br />

treuwidrig; sexuelle Handlungen im Widerspruch zu geschuldeter Leistung und Zweck des<br />

Therapievertrages<br />

§ 242 Leistung nach Treu und Glauben<br />

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die<br />

Verkehrssitte es erfordern.<br />

Unterlassung von Störungen, wenn noch rechtswidrige Beeinträchtigungen des ehemaligen Patienten<br />

durch den Behandler erfolgen (§§ 823 Abs. 1 und 1004 BGB)<br />

http://www.rechtspsychologie-halle.de<br />

93

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!