Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
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Strafrecht<br />
• Einführung des § 174c StGB am 1. April 1998<br />
(6. Strafrechtsreformgesetz)<br />
• neue Formulierungen 1.April 2004:<br />
– oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung<br />
– Freiheitsstrafe von drei Monaten (statt Geldstrafe)<br />
• Zweck: Schließen einer Strafbarkeitslücke bisher konnten<br />
sexuelle Übergriffe in psychotherapeutischen Behandlungen<br />
Erwachsener nicht immer anderen bereits geltenden strafrechtlichen<br />
Bestimmungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung<br />
zugeordnet werden<br />
• Grund: steigende fachliche und gesellschaftliche Aufmerksamkeit;<br />
spezifisches Abhängigkeitsverhältnis in therapeutischer Beziehung<br />
erleichtert sexuelle Übergriffe<br />
http://www.rechtspsychologie-halle.de<br />
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