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Präsentation - Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

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Strafrecht<br />

• Einführung des § 174c StGB am 1. April 1998<br />

(6. Strafrechtsreformgesetz)<br />

• neue Formulierungen 1.April 2004:<br />

– oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung<br />

– Freiheitsstrafe von drei Monaten (statt Geldstrafe)<br />

• Zweck: Schließen einer Strafbarkeitslücke bisher konnten<br />

sexuelle Übergriffe in psychotherapeutischen Behandlungen<br />

Erwachsener nicht immer anderen bereits geltenden strafrechtlichen<br />

Bestimmungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung<br />

zugeordnet werden<br />

• Grund: steigende fachliche und gesellschaftliche Aufmerksamkeit;<br />

spezifisches Abhängigkeitsverhältnis in therapeutischer Beziehung<br />

erleichtert sexuelle Übergriffe<br />

http://www.rechtspsychologie-halle.de<br />

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