Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />
Zur Beurteilung der lokalen <strong>Einzelhandels</strong>situation <strong>und</strong> möglichen Handlungsbedarfs in den<br />
Themenfeldern „wohnortnahe Gr<strong>und</strong>versorgung der Bevölkerung“ sowie der „Vitalität der multifunktionalen<br />
städtebaulichen Zentren“ spielt jedoch vor allem <strong>die</strong> siedlungsräumliche <strong>und</strong> städtebauliche<br />
Integration der Betriebe eine bedeutende Rolle. In den folgenden Betrachtungen soll<br />
daher <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezügliche räumliche Verteilung des <strong>Einzelhandels</strong>angebots näher betrachtet werden.<br />
Dabei spielt insbesondere <strong>die</strong> räumlich funktionale Konzentration der <strong>Einzelhandels</strong>einrichtungen<br />
zu verschiedenen Standortbereichen sowie <strong>die</strong> Einordnung der einzelnen <strong>Einzelhandels</strong>betriebe<br />
hinsichtlich ihrer städtebaulichen Lage, d.h. ihrer siedlungsräumlichen <strong>und</strong> städtebaulichen<br />
Integration in zentrale Versorgungsbereiche oder Wohnsiedlungsbereiche eine besondere<br />
Rolle (vgl. Kap. 2.3).<br />
Eine differenzierte Betrachtung der räumlichen Verteilung des <strong>Einzelhandels</strong>angebots hinsichtlich<br />
der städtebaulichen Integration, d.h. der Unterscheidung zwischen<br />
� der Lage in einem zentralen Versorgungsbereich im Sinne der §§ 2(2), 9(2a) <strong>und</strong> 34(3)<br />
BauGB sowie § 11(3) BauNVO (z.B. Hauptgeschäftsbereich in der Innenstadt, Gr<strong>und</strong>versorgungszentren<br />
in den <strong>Stadt</strong>teilen)<br />
� sonstigen städtebaulich integrierten Lagen, d.h. umliegenden Wohnsiedlungsbereichen<br />
unmittelbar zugeordneten Standorte oder<br />
� städtebaulich nicht integrierten Lagen, d.h. Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten, „Grüne-<br />
Wiese“-Standorte, Standorte im Außenbereich, zeigt folgendes Bild 6 :<br />
Abbildung 2: Räumliche Verteilung der gesamtstädtischen Verkaufsfläche nach Lagen<br />
<strong>Stadt</strong>teilzentren<br />
1.860 m²<br />
(6%)<br />
integrierte<br />
Lage<br />
11.160 m²<br />
(36%)<br />
Innenstadt<br />
10.380 m²<br />
(33%)<br />
Quelle: <strong>Einzelhandels</strong>erhebung in <strong>Marsberg</strong> im April 2008<br />
nicht<br />
integrierte<br />
Lage<br />
7.910 m²<br />
(25%)<br />
6 Eine detailliertere Abgrenzung <strong>und</strong> Betrachtung der zentralen Versorgungsbereiche <strong>und</strong> räumliche Definition der<br />
Sonderstandorte erfolgt im Kapitel 7 <strong>die</strong>ser Untersuchung.<br />
Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />
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