05.11.2012 Aufrufe

Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

Zur Beurteilung der lokalen <strong>Einzelhandels</strong>situation <strong>und</strong> möglichen Handlungsbedarfs in den<br />

Themenfeldern „wohnortnahe Gr<strong>und</strong>versorgung der Bevölkerung“ sowie der „Vitalität der multifunktionalen<br />

städtebaulichen Zentren“ spielt jedoch vor allem <strong>die</strong> siedlungsräumliche <strong>und</strong> städtebauliche<br />

Integration der Betriebe eine bedeutende Rolle. In den folgenden Betrachtungen soll<br />

daher <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezügliche räumliche Verteilung des <strong>Einzelhandels</strong>angebots näher betrachtet werden.<br />

Dabei spielt insbesondere <strong>die</strong> räumlich funktionale Konzentration der <strong>Einzelhandels</strong>einrichtungen<br />

zu verschiedenen Standortbereichen sowie <strong>die</strong> Einordnung der einzelnen <strong>Einzelhandels</strong>betriebe<br />

hinsichtlich ihrer städtebaulichen Lage, d.h. ihrer siedlungsräumlichen <strong>und</strong> städtebaulichen<br />

Integration in zentrale Versorgungsbereiche oder Wohnsiedlungsbereiche eine besondere<br />

Rolle (vgl. Kap. 2.3).<br />

Eine differenzierte Betrachtung der räumlichen Verteilung des <strong>Einzelhandels</strong>angebots hinsichtlich<br />

der städtebaulichen Integration, d.h. der Unterscheidung zwischen<br />

� der Lage in einem zentralen Versorgungsbereich im Sinne der §§ 2(2), 9(2a) <strong>und</strong> 34(3)<br />

BauGB sowie § 11(3) BauNVO (z.B. Hauptgeschäftsbereich in der Innenstadt, Gr<strong>und</strong>versorgungszentren<br />

in den <strong>Stadt</strong>teilen)<br />

� sonstigen städtebaulich integrierten Lagen, d.h. umliegenden Wohnsiedlungsbereichen<br />

unmittelbar zugeordneten Standorte oder<br />

� städtebaulich nicht integrierten Lagen, d.h. Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten, „Grüne-<br />

Wiese“-Standorte, Standorte im Außenbereich, zeigt folgendes Bild 6 :<br />

Abbildung 2: Räumliche Verteilung der gesamtstädtischen Verkaufsfläche nach Lagen<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentren<br />

1.860 m²<br />

(6%)<br />

integrierte<br />

Lage<br />

11.160 m²<br />

(36%)<br />

Innenstadt<br />

10.380 m²<br />

(33%)<br />

Quelle: <strong>Einzelhandels</strong>erhebung in <strong>Marsberg</strong> im April 2008<br />

nicht<br />

integrierte<br />

Lage<br />

7.910 m²<br />

(25%)<br />

6 Eine detailliertere Abgrenzung <strong>und</strong> Betrachtung der zentralen Versorgungsbereiche <strong>und</strong> räumliche Definition der<br />

Sonderstandorte erfolgt im Kapitel 7 <strong>die</strong>ser Untersuchung.<br />

Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!