Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />
Gr<strong>und</strong>versorgungszentren in den <strong>Stadt</strong>teilen Bredelar <strong>und</strong> Westheim. Wichtige Abgrenzungskriterien<br />
sind der Besatz der Erdgeschosszonen mit Geschäftsnutzungen, fußläufige Erreichbarkeit<br />
<strong>und</strong> funktionale Verknüpfungskriterien, <strong>die</strong> z.B. auch anhand von Passantenströmen festgehalten<br />
werden können.<br />
Die Fixierung der räumlichen Ausdehnung der zentralen Versorgungsbereiche ist nicht als planerische<br />
„Abgrenzungsübung“ zu sehen, sondern ein notwendiger Schritt, um <strong>die</strong> Vorraussetzungen<br />
<strong>für</strong> Dichte, räumliche Entwicklungsmöglichkeiten <strong>und</strong> letztendlich Prosperität zu schaffen. Es<br />
wird somit deutlich, dass neben funktionalen Aspekten auch städtebauliche Kriterien zur Abgrenzung<br />
der zentralen Versorgungsbereiche heran zu ziehen sind.<br />
Funktionale Kriterien:<br />
� <strong>Einzelhandels</strong>dichte im Erdgeschoss<br />
� Passantenfrequenz<br />
� K<strong>und</strong>enorientierung der Anbieter (Autok<strong>und</strong>en, Fußgänger)<br />
� Multifunktionalität der Nutzungen<br />
Städtebauliche Kriterien<br />
� Baustruktur<br />
� Gestaltung <strong>und</strong> Dimensionierung der Verkehrsinfrastruktur<br />
� Gestaltung des öffentlichen Raums<br />
� Ladengestaltung <strong>und</strong> -präsentation<br />
Flächen <strong>für</strong> den Gemeinbedarf wie z.B. Schulen, Kindergärten oder auch Kirchen sind dabei zu<br />
dem zentralen Versorgungsbereich hinzugenommen worden, sofern ihre Gr<strong>und</strong>stücke unmittel-<br />
bar an <strong>die</strong> Straßen der jeweiligen <strong>Einzelhandels</strong>lagen heranreichen <strong>und</strong> von <strong>Einzelhandels</strong>nut-<br />
zungen im weiteren Verlauf umgeben sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der zentrale Ver-<br />
sorgungsbereich in der Regel nur einen Teil einer Innenstadt bzw. eines <strong>Stadt</strong>teils etc. darstellt.<br />
Kerngebietsausweisung können z.B. über <strong>die</strong>se räumlichen Grenzen hinausgehen.<br />
Bei der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sind auch künftige Entwicklungsperspektiven<br />
(Folgenutzungen angrenzender Flächen, Nachnutzungen von Leerständen etc.) berücksichtigt<br />
worden. Hierbei handelt es sich um perspektivische Ansiedlungs- bzw. Ergänzungsflächen,<br />
<strong>die</strong> im unmittelbaren räumlichen Kontext zum ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereich<br />
stehen <strong>und</strong> <strong>die</strong>sen - im Falle einer Ansiedlung / Bebauung - sinnvoll ergänzen<br />
können. Eine aktuelle Bebauung / Nutzung auf <strong>die</strong>ser Fläche ist nicht als Ausschlusskriterium zu<br />
werten. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung auf der Basis der relevanten Kriterien<br />
durchzuführen.<br />
Der Vorteil <strong>die</strong>ser einheitlich zu Gr<strong>und</strong>e gelegten Kriterien liegt sowohl in der Transparenz der<br />
Vorgehensweise, aber auch in der Tatsache, dass <strong>für</strong> zukünftige Diskussionen <strong>und</strong> Entscheidun-<br />
gen ein entsprechender Kriterienkatalog vorliegt, so dass im Falle kleinräumiger Veränderungen<br />
Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortm<strong>und</strong><br />
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