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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

Gr<strong>und</strong>versorgungszentren in den <strong>Stadt</strong>teilen Bredelar <strong>und</strong> Westheim. Wichtige Abgrenzungskriterien<br />

sind der Besatz der Erdgeschosszonen mit Geschäftsnutzungen, fußläufige Erreichbarkeit<br />

<strong>und</strong> funktionale Verknüpfungskriterien, <strong>die</strong> z.B. auch anhand von Passantenströmen festgehalten<br />

werden können.<br />

Die Fixierung der räumlichen Ausdehnung der zentralen Versorgungsbereiche ist nicht als planerische<br />

„Abgrenzungsübung“ zu sehen, sondern ein notwendiger Schritt, um <strong>die</strong> Vorraussetzungen<br />

<strong>für</strong> Dichte, räumliche Entwicklungsmöglichkeiten <strong>und</strong> letztendlich Prosperität zu schaffen. Es<br />

wird somit deutlich, dass neben funktionalen Aspekten auch städtebauliche Kriterien zur Abgrenzung<br />

der zentralen Versorgungsbereiche heran zu ziehen sind.<br />

Funktionale Kriterien:<br />

� <strong>Einzelhandels</strong>dichte im Erdgeschoss<br />

� Passantenfrequenz<br />

� K<strong>und</strong>enorientierung der Anbieter (Autok<strong>und</strong>en, Fußgänger)<br />

� Multifunktionalität der Nutzungen<br />

Städtebauliche Kriterien<br />

� Baustruktur<br />

� Gestaltung <strong>und</strong> Dimensionierung der Verkehrsinfrastruktur<br />

� Gestaltung des öffentlichen Raums<br />

� Ladengestaltung <strong>und</strong> -präsentation<br />

Flächen <strong>für</strong> den Gemeinbedarf wie z.B. Schulen, Kindergärten oder auch Kirchen sind dabei zu<br />

dem zentralen Versorgungsbereich hinzugenommen worden, sofern ihre Gr<strong>und</strong>stücke unmittel-<br />

bar an <strong>die</strong> Straßen der jeweiligen <strong>Einzelhandels</strong>lagen heranreichen <strong>und</strong> von <strong>Einzelhandels</strong>nut-<br />

zungen im weiteren Verlauf umgeben sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der zentrale Ver-<br />

sorgungsbereich in der Regel nur einen Teil einer Innenstadt bzw. eines <strong>Stadt</strong>teils etc. darstellt.<br />

Kerngebietsausweisung können z.B. über <strong>die</strong>se räumlichen Grenzen hinausgehen.<br />

Bei der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sind auch künftige Entwicklungsperspektiven<br />

(Folgenutzungen angrenzender Flächen, Nachnutzungen von Leerständen etc.) berücksichtigt<br />

worden. Hierbei handelt es sich um perspektivische Ansiedlungs- bzw. Ergänzungsflächen,<br />

<strong>die</strong> im unmittelbaren räumlichen Kontext zum ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereich<br />

stehen <strong>und</strong> <strong>die</strong>sen - im Falle einer Ansiedlung / Bebauung - sinnvoll ergänzen<br />

können. Eine aktuelle Bebauung / Nutzung auf <strong>die</strong>ser Fläche ist nicht als Ausschlusskriterium zu<br />

werten. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung auf der Basis der relevanten Kriterien<br />

durchzuführen.<br />

Der Vorteil <strong>die</strong>ser einheitlich zu Gr<strong>und</strong>e gelegten Kriterien liegt sowohl in der Transparenz der<br />

Vorgehensweise, aber auch in der Tatsache, dass <strong>für</strong> zukünftige Diskussionen <strong>und</strong> Entscheidun-<br />

gen ein entsprechender Kriterienkatalog vorliegt, so dass im Falle kleinräumiger Veränderungen<br />

Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortm<strong>und</strong><br />

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