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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

� Stattdessen ist der Standort Meisenberg als Vorrangstandort <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ansiedlung nicht<br />

zentrenprägender <strong>Einzelhandels</strong>sortimente in funktionaler Ergänzung zum Hauptgeschäftsbereich<br />

der Innenstadt zu betrachten.<br />

� Die vorhandenen Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment genießen dabei Bestandsschutz,<br />

ebenso wie <strong>die</strong> planungsrechtlich genehmigten Verkaufsflächen. Eine weitere Ansiedlung<br />

oder Erweiterung zentrenrelevanten <strong>Einzelhandels</strong> (über den genehmigten Bestand<br />

hinaus), insbesondere in Form großflächiger Betriebe, ist zukünftig planungsrechtlich auszuschließen.<br />

Karte 11: Sonderstandort Meisenberg<br />

Eigene Darstellung<br />

� Die beiden bestehenden Sondergebiete <strong>für</strong> einen Verbrauchermarkt (Marktkauf) <strong>und</strong> <strong>für</strong> einen<br />

Bau- <strong>und</strong> Heimwerkermarkt sowie Gartencenter (Toom) sollen beibehalten werden.<br />

Damit wäre ein Neubau beider Märkte von der Art der Nutzung her planungsrechtlich zulässig.<br />

Der Verbrauchermarkt darf dabei unter dem Aspekt der Sicherung der Zentralen Versorgungsbereiche<br />

sowie der wohnortnahen Gr<strong>und</strong>versorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet sowie der entsprechenden<br />

Vorgaben des § 24a LEPro NRW nicht erweitert werden. Dagegen ist eine Erweiterung<br />

des Bau- <strong>und</strong> Heimwerkermarktes durchaus denkbar. Eine mit den <strong>Marsberg</strong>er<br />

Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />

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