Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg
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2 Methodik<br />
2.1 Angebotsanalyse<br />
Bestandserhebung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />
Der Analyse der Angebotssituation in <strong>Marsberg</strong> liegen Daten aus einer umfassenden Bestandserhebung<br />
aller <strong>Einzelhandels</strong>betriebe (inkl. Leerstände) im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Marsberg</strong>s zugr<strong>und</strong>e.<br />
Hierzu wurde im April 2008 eine flächendeckende Begehung des gesamten <strong>Marsberg</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiets<br />
mit gleichzeitiger Erfassung <strong>und</strong> Kartierung aller Ladengeschäfte des funktionellen <strong>Einzelhandels</strong><br />
2 (inkl. Leerstände) durchgeführt.<br />
Im Rahmen <strong>die</strong>ser Vollerhebung wurden <strong>die</strong> jeweils geführten Sortimentsgruppen <strong>und</strong> dazugehörigen<br />
Verkaufsflächen 3 der einzelnen Anbieter unter Zuhilfenahme lasergestützter Flächenerfassungsgeräte<br />
erhoben <strong>und</strong> eine räumliche Zuordnung der Geschäfte vorgenommen. Unterschieden<br />
wurden in <strong>die</strong>sem Zusammenhang <strong>die</strong> drei Lagekategorien:<br />
� Zentrale Bereiche: Zentrale Lagen zeichnen sich durch städtebauliche <strong>und</strong> funktionale Kriterien<br />
aus. Sie besitzen eine Versorgungsfunktion <strong>für</strong> ein über den unmittelbaren Nahbereich<br />
hinaus gehendes Einzugsgebiet. Kennzeichnend ist insbesondere eine Multifunktionalität,<br />
d.h. Mischung von unterschiedlichen Nutzungen wie Einzelhandel <strong>und</strong> Dienstleistungen,<br />
aber auch Gastronomie, Kultur <strong>und</strong> Freizeit. Diese Bereiche sind schützenswert im Sinne der<br />
§§ 2 (2), 9 (2a) <strong>und</strong> 34 (3) BauGB <strong>und</strong> § 11 (3) BauNVO sowie § 24a LEPro NRW.<br />
� städtebaulich integrierte Lagen: Dazu zählen <strong>Einzelhandels</strong>betriebe, <strong>die</strong> sich in Lagen befinden,<br />
in denen <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>dichte <strong>und</strong> -konzentration nicht ausreicht, um sie als Zentrum<br />
zu bezeichnen. Sie befinden sich aber dennoch im Siedlungsgefüge integriert <strong>und</strong> besitzen<br />
<strong>die</strong> Nähe zu Wohnsiedlungsbereichen.<br />
� städtebaulich nicht-integrierte Lagen: Die nicht integrierte Lage umfasst sämtliche Standorte,<br />
<strong>die</strong> nicht im Zusammenhang mit der Wohnbebauung stehen, z.B. <strong>Einzelhandels</strong>betriebe<br />
an Hauptausfallstraßen bzw. B<strong>und</strong>esstraßen <strong>und</strong> rein autok<strong>und</strong>enorientierten Standorten wie<br />
Gewerbegebieten.<br />
2 Zum funktionellen Einzelhandel (auch Einzelhandel im engeren Sinne genannt) werden neben dem eigentlichen<br />
Einzelhandel im engeren Sinne auch das Nahrungsmittelhandwerk (Bäckereien, Metzgereien, Konditoreien) sowie<br />
weitere, in ihrer Funktion vergleichbare <strong>Einzelhandels</strong>einrichtungen gezählt. Kfz- <strong>und</strong> Brennstoffhandel werden<br />
nicht dem Einzelhandel im engeren Sinne zugerechnet, wohl aber Tankstellenshops, Kiosks <strong>und</strong> Apotheken.<br />
3 Zur Verkaufsfläche eines <strong>Einzelhandels</strong>betriebes zählt <strong>die</strong> Fläche, <strong>die</strong> dem Verkauf <strong>die</strong>nt, einschließlich der Gänge<br />
<strong>und</strong> Treppen in den Verkaufsräumen, der Standflächen <strong>für</strong> Einrichtungsgegenstände, der Kassen- <strong>und</strong> Vorkassenzonen,<br />
Schaufenster <strong>und</strong> sonstige Flächen, soweit sie dem K<strong>und</strong>en zugänglich sind sowie Freiverkaufsflächen, soweit<br />
sie nicht nur vorübergehend genutzt werden. Dabei können aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher Definitionen des<br />
Begriffs Verkaufsfläche durchaus Differenzen zwischen den nach <strong>die</strong>ser Methodik ermittelten Verkaufsflächenzahlen<br />
<strong>und</strong> anderen Datenquellen entstehen (z.B. durch Nicht-Berücksichtigung von Kassenzonen <strong>und</strong>/oder gewichteten<br />
Außenflächen). Die Zugehörigkeit solcher Flächen zur Verkaufsfläche wurde jedoch durch ein Urteil des<br />
B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts bestätigt (vgl. BVerwG 4 C 10.04 Beschluss vom 24. November 2005).<br />
Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />
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