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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

� Der Aufnahme <strong>die</strong>ser Sortimente in <strong>die</strong> Liste der zentrenrelevanten Sortimente unterliegen<br />

regelmäßig keinen Bedenken, auch wenn <strong>die</strong>selben Sortimente ggf. an anderen – solitären,<br />

städtebaulich nicht integrierten Standorten – angeboten werden, wenn entsprechende städtebauliche<br />

Zielvorstellungen im Gesamtkonzept formuliert werden, <strong>die</strong> ein weiteres Angebot<br />

<strong>die</strong>ser Sortimente im zentralen Versorgungsbereich begründen.<br />

� In der Rechtsprechung ist darüber hinaus anerkannt, sogenannte „zentrumsbildende“ Nutzungsarten,<br />

<strong>die</strong> in der Kernzone nicht oder nur geringfügig vertreten sind, in anderen Gemeindegebieten<br />

mit dem Ziel, eventuelle Neuansiedlungen zwecks Steigerung oder Erhaltung<br />

der Attraktivität dem Zentrum zuzuführen, auszuschließen. Diese Sortimente können<br />

als zentrenrelevant in <strong>die</strong> gemeindespezifische Liste aufgenommen werden (Begründung im<br />

Rahmen eines städtebaulichen Konzeptes / <strong>Einzelhandels</strong>konzeptes notwendig).<br />

� Eine gemeindespezifische Liste kann durchaus mit generellen Auflistungen übereinstimmen,<br />

sie kann aber auch zu gewissen Abweichungen gelangen. Entscheidend ist, dass <strong>die</strong> konkrete<br />

Ausgestaltung der gemeindespezifischen Liste auf <strong>die</strong> örtlichen Verhältnisse abgestimmt<br />

<strong>und</strong> im Hinblick auf <strong>die</strong> sich hieraus ergebenden konkreten städtebaulichen Erfordernisse<br />

motiviert ist.<br />

Die Zentrenrelevanz ergibt sich demnach vor allem aus...<br />

� der konkreten Verteilung der <strong>Einzelhandels</strong>angebote in der <strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> selbst,<br />

� aus der Leit- oder Magnetfunktion einzelner Anbieter bzw. Sortimente, Kopplungsaffinitäten,<br />

quantitativen oder qualitativen Angebotsschwerpunkten, Betriebsstrukturen etc., aber<br />

auch<br />

� der allgemeinen Bedeutung der entsprechenden Warengruppen <strong>für</strong> zentrale <strong>Einzelhandels</strong>lagen<br />

in <strong>Marsberg</strong>.<br />

Auch wenn das entsprechende Sortiment möglicherweise derzeit nicht oder nur zu einem geringen<br />

Anteil in den zentralen Versorgungsbereichen <strong>Marsberg</strong>s verortet ist, sie aber <strong>für</strong> <strong>die</strong> Attraktivität<br />

<strong>und</strong> Lebensfähigkeit der <strong>Marsberg</strong>er Zentren besonders wichtig ist, kann eine Warengruppe<br />

als zentrenrelevant definiert werden, sofern deren Realisierung realistisch ist.<br />

Das Vorgehen bei der Bestimmung der Zentrenrelevanz der Sortimente im <strong>Marsberg</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

ist in dem folgenden Schaubild dargestellt:<br />

Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortm<strong>und</strong><br />

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