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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Marsberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Marsberg</strong> ���� Fortschreibung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>s<br />

tigen Bedarfsbereich gemäß der Versorgungsfunktion <strong>für</strong> <strong>die</strong> umliegenden <strong>Stadt</strong>bereiche.<br />

� Schwerpunkt: nahversorgungsrelevante Sortimente der kurzfristigen Bedarfsstufe<br />

� Zulässig sind daher gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von<br />

bis zu 800 m² pro Betrieb. Darüber hinaus gehende Betriebsgrößen, beispielsweise <strong>für</strong> frequenzerzeugende<br />

Lebensmittelbetriebe zur Nahversorgung der Bevölkerung, bedürfen einer<br />

Einzelfallprüfung. Auch Betriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment sind zwar<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig, <strong>die</strong> Realisierung einer Neuansiedlung insbesondere großflächiger Betriebe<br />

erscheint aufgr<strong>und</strong> fehlender Flächenpotenziale in den <strong>Stadt</strong>teilzentren jedoch unwahrscheinlich.<br />

Karte 9: <strong>Stadt</strong>teilzentrum Bredelar<br />

Eigene Darstellung<br />

Junker <strong>und</strong> Kruse <strong>Stadt</strong>forschung ���� Planung, Dortm<strong>und</strong><br />

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